Der Autor widerspricht der These von Bernhard Sven Anuth, der die Beschlüsse des Synodalen Wegs als bloße „Partizipationssimulation" kritisiert. Die römische Ablehnung unmittelbarer kirchenrechtlicher Kompetenzen für synodale Gremien war den Beteiligten bereits vor Beginn der Beratungen bekannt und bildete gerade den Ausgangspunkt der Debatten. Der Autor argumentiert, dass die Wirksamkeit synodaler Gremien nicht allein an juristischer Rechtsverbindlichkeit gemessen werden darf, sondern an ihrer pastoralen Effektivität.
Die Synodalkonferenz schafft ein Gremium, in dem Bischöfe und gewählte Vertreter mit gleichem Stimmrecht und qualifizierten Mehrheiten beraten und entscheiden können. Obwohl ihre Beschlüsse keine unmittelbare Rechtswirkung entfalten, erzeugen sie Selbstbindung und Rechenschaftspflichten – wer ihnen nicht folgt, muss das begründen. Diese Kombination von Selbstverpflichtung und Transparenz erweist sich in der Praxis als wirksam: Viele Beschlüsse werden tatsächlich in den Diözesen umgesetzt.
Konkrete Beispiele belegen diese Effektivität: Der Grundtext zum Forum Macht und Gewaltenteilung anerkennt die Stimmen von Missbrauchsopfern theologisch ernst. Die Handlungstexte zu Segensfeiern für nicht kirchlich verheiratete Paare werden von Betroffenen positiv aufgenommen. Kirchliches Arbeitsrecht wurde in allen Diözesen angepasst; die Neubewertung von Homosexualität und geschlechtlicher Vielfalt ermöglicht für manche erstmals ein Gefühl von Wertschätzung und führt sogar zu Kircheneinträgen. Der Autor betont jedoch auch die Grenzen: Der Grundtext zu „Leben in gelingenden Beziehungen" scheiterte an einer Sperrminorität von 21 Bischöfen und hätte eine zeitgemäße Reformulierung der Sexuallehre ermöglicht. Dies zeige strukturelle Machtverhältnisse, in denen Loyalität gegenüber Rom höher gewichtet wird als Loyalität zu verletzten Gläubigen.