Der Artikel analysiert die Gründe für das mangelnde Gelingen des Synodalen Weges als Reaktion auf die MHG-Studie zu systemischen Ursachen von sexuellem Missbrauch in der Kirche. In den kommenden Monaten stehen letzte Tagungen an, doch zentrale Fragen bleiben ungeklärt: Wird es ein rechtlich verbindliches Statut für die Synodale Konferenz geben, und wer wird die Laien in diesem Organ repräsentieren – das Zentralkomitee der deutschen Katholiken oder die diözesanen Pastoralräte?
Der Autor identifiziert mehrere strukturelle Stolpersteine: Erstens wurde bewusst ein Statut verabschiedet, das alle Beschlüsse des Synodalen Weges für rechtlich unverbindlich erklärt – eine bewusste Entscheidung, auf die kirchenrechtliche Figur des Nationalkonzils zu verzichten, dessen Beschlüsse mit römischer Zustimmung bindend wären. Dadurch wurde bereits am Anfang ein „Webfehler" implementiert, der das ganze Unterfangen zu einem rechtlich irrelevanten Glasperlenspiel machte. Zweitens offenbart sich das zentrale Problem der Machtverteilung: Diözesanbischöfe, römische Dikasterien und der Verband der Deutschen Diözesen wollen ihre Macht faktisch nicht mit Gläubigen teilen – besonders nicht über den kirchensteuerfinanzierten Haushalt.
Drittens erschwert die theologisch und kirchenrechtlich bis heute ungeklärte Frage das Verhältnis von Diözesanbischöfen zu ihren Bischofskonferenzen die Lösung erheblich. Rom nutzt den Schutz der bischöflichen Vollmacht als Argument gegen übergeordnete Kompetenzen. Die geplante Lösung für die Synodale Konferenz folgt nun einem Modell, das nur Empfehlungen vorsieht: Einzelne Bischöfe diskutieren diese mit ihren Gremien und entscheiden dann eigenständig über die Umsetzung – müssen ihre Ablehnung aber begründen und dokumentieren. Damit wird beraten ja, aber echte Entscheidungskompetenz bleibt nein.