Die kategorische Ablehnung des Papstes, Frauen zu Diakoninnen zu ordinieren, verschärft ein grundlegendes Machtproblem in der katholischen Kirche: Frauen sind von Leitungsämtern ausgeschlossen, und ihre seltene Teilhabe an Autorität hängt vollständig von der Ernennung durch Männer ab. Dabei handelt es sich um eine historisch relativ neue Konstellation. Die Koppelung von Autorität an Weihe ist erst seit dem Zweiten Vatikanum kirchenrechtlich festgeschrieben; davor existierten beide unabhängig voneinander.
Über mehr als 1200 Jahre hinweg – vom Frühmittelalter bis zur Säkularisierung nach der Französischen Revolution – verfügten Äbtissinnen europaweit über beachtliche Machtfülle. Sie waren nicht nur geistliche Führerinnen ihrer Gemeinschaften, sondern auch Stadtherrinnen (wie die Äbtissinnen des Zürcher Fraumünsters), Arbeitgeberinnen von Priestern, Steuereinzieherinnen und Feldherrinnen. Frauenkonvente wie Notre-Dame de Soissons, das Fraumünster oder Buchau am Federsee entstanden in strategisch wichtigen Regionen als Instrumente territorialer Herrschaft. Könige und Kaiser setzten ihre Töchter oder vertraute Familienmitglieder an die Spitze dieser Klöster, um ihre Macht ortsfest zu verankern, Besitztümer zu verwalten und Gebete für ihre Seelen zu sichern.
Die Forschung zu dieser Entwicklung ist aufwendig, da die Quellen zu Frauenklöstern selten ediert wurden und in schwer zugänglichen Archiven verstreut liegen. Ein entsprechendes Forschungsprojekt untersucht die langfristige Entwicklung dieser Institutionen bis ins 16. Jahrhundert unter wirtschaftlichen Aspekten und mit der Frage, ob weibliche Führung die Autorität der Klöster beeinträchtigte – ein Problem, das in keinem überlieferten Konflikt als relevantes Thema auftauchte.