Der Kommentar weist auf eine bedeutsame, aber bislang wenig beachtete Passage des Berliner Missbrauchsgutachtens hin. Die Ziffer 1947 des Gutachtens qualifiziert es als „nicht tolerierbaren Übergriff", wenn Kinder und Jugendliche von Erwachsenen im Rahmen der Beichtvorbereitung oder der Beichte selbst auf Fragen der „Keuschheit" und ihre eigene Sexualität angesprochen und befragt werden. Der Autor kritisiert, dass diese fundamentale Erkenntnis in den nachfolgenden Ziffern 1982-1984, die sich mit der Verbesserung von Kommunionunterricht und Firmkatechese befassen, nicht aufgegriffen wird, sondern allenfalls indirekt und verschleiert präsent bleibt.
Der Kommentar hebt hervor, dass diese Problematisierung weltkirchliche Relevanz besitzt und eine tiefgreifende theologische Neubesinnung auf das Sakrament der Beichte erforderlich macht. Besonders problematisch wird die traditionelle Verengung auf das sechste Gebot als zentrale Thematisierung in Beichte und Katechese bewertet. Der Autor bezweifelt, dass es ausreicht, wenn Pastoraltheologen und Gemeindepraktiker lediglich einwenden, dass solche Praktiken heute nicht mehr in der früheren Form durchgeführt würden. Stattdessen plädiert er dafür, sich konstruktiv mit diesen Erkenntnissen auseinanderzusetzen – wie es der referierte Artikel leistet.