Das Netzwerk gegen geistlichen Missbrauch und Betroffene wenden sich mit einem offenen Brief an die deutsche Bischofskonferenz und kritisieren deren bisheriges Versagen bei der Aufarbeitung von geistlichem Missbrauch in kirchlich anerkannten Gemeinschaften. Der Brief reagiert auf eine Tagung in Leipzig (2020) und die dort von Bischöfen geäußerten Absichtserklärungen, das Thema in die Vollversammlung der Bischöfe einzubringen – ein Versprechen, das nach Ansicht der Betroffenen bis heute nicht eingelöst wurde.
Die Kritik richtet sich auf drei zentrale Punkte: Erstens weisen die Betroffenen nach, dass bisherige Anzeigen von geistlichem Missbrauch von Bischöfen und kirchlichen Verwaltungen ignoriert oder als „unhaltbare Vorwürfe" abgewiesen wurden. Die Kirche verwandle das Leid der Betroffenen in bloße Verwaltungsakte, fordere ständig weitere Beweise und versetze die Opfer damit in eine demütigende Position als „Bittsteller". Diese jahrzehntelange Praxis habe viele Betroffene zermürbt. Daher sei nicht die Ermutigung der Betroffenen zur Anzeige nötig, sondern eine Umkehr bei den verantwortlichen Bischöfen selbst.
Zweitens problematisieren die Verfasser die Forderung nach einer präzisen Definition geistlichen Missbrauchs. Während sie anerkennen, dass eine solche Definition fehlt, warnen sie davor, diese Definitionslücke als Vorwand zu nutzen, um Betroffene erneut zu vertrösten. Sie fordern wissenschaftliche Unabhängigkeit bei der Erarbeitung einer Definition, kritisieren aber die implizite kirchliche Deutungshoheit, die damit verbunden ist, wenn die Kirche selbst darüber entscheidet, welche Erfahrungen unter ihre Definition fallen. Geistlicher Missbrauch rufe tiefgreifende emotionale, psychische und körperliche Verletzungen hervor und gehe oft dem sexuellen Missbrauch voraus – diese Realität dürfe durch Definitionaldebatten nicht negiert werden.
Drittens rufen die Betroffenen die Bischöfe zur echten Verantwortungsübernahme auf. Sie fordern nicht nur verbale Versprechen, sondern konkrete, interdiozesan standardisierte Mechanismen zur Meldung, Dokumentation, Aufarbeitung und Entschädigung sowie einen angemessenen Umgang mit Tätern.