Der Artikel argumentiert, dass Synodalität in der katholischen Kirche weit mehr ist als die Abhaltung von Synoden oder Konzilen. Basierend auf einer Beobachtung des Kirchenrechtlers Philipp Hergenröther von 1905, wonach synodales Leben ein Gradmesser für die Lebendigkeit der Kirche ist, wird Synodalität als ein strukturelles Prinzip verstanden, das alle kirchlichen Verfassungsebenen durchdringen sollte – von der Pfarrei über die Diözese bis zur Gesamtkirche. Dies bedeutet konkret einen ständigen Kommunikationsprozess und gegenseitige Dialogbereitschaft aller Glieder des Gottesvolkes, unabhängig davon, ob es sich um Kleriker oder Laien handelt.
Der Artikel kritisiert jedoch, dass dieses Prinzip bislang nicht ausreichend in Kirchenstrukturen verankert ist. Während das strukturelle Prinzip der Synodalität rechtliche Eckdaten benötigt, um nicht allein vom guten Willen Einzelner abhängig zu sein, sind die bestehenden Gremien der Mitverantwortung im Codex Iuris Canonici von 1983 rechtlich unzureichend konzipiert. Pfarrpastoralrat, Priesterrat, Diözesanpastoralrat und Diözesansynode sind auf bloße Beratungsfunktion beschränkt, was zu wachsender Resignation führt – besonders unter Laien im deutschsprachigen Raum, wie steigende Kirchenaustrittszahlen belegen. Der Autor plädiert daher dafür, dass Synodalität nicht nur ein Lippenbekenntnis bleiben darf, sondern durch konkrete Schritte umgesetzt werden muss, etwa durch bischöfliche Selbstbindung als kurzfristiges Instrument zur glaubwürdigeren Verwirklichung des synodalen Strukturprinzips.