Der Artikel behandelt das Konzept der Intersektionalität und seine Bedeutung für die Religionspädagogik. Historisch zeigt der Autor, dass die Berücksichtigung von Differenzkategorien wie Geschlecht und sozialer Herkunft erst seit den 1960er Jahren in der Religionspädagogik relevant wurde. Der Begriff Intersektionalität wurde 1989 von der US-amerikanischen Juristin Kimberlé Crenshaw eingeführt, um das Phänomen mehrfacher Diskriminierung zu beschreiben. Das zentrale Bild einer Straßenkreuzung zeigt, wie sich verschiedene Formen der Diskriminierung überlappen und kombinieren, ohne dass sie einfach addiert werden können. Der Autor betont, dass Intersektionalität nicht isoliert im anglo-amerikanischen Kontext entstand, sondern vergleichbare Konzepte wie die triple oppression bereits in Befreiungsbewegungen des globalen Südens entwickelt wurden. Katharina Walgenbach definiert Intersektionalität als Analyse von Macht-, Herrschafts- und Ungleichheitsverhältnissen in ihren Verflechtungen. Das kritische Profil von Intersektionalität zeichnet sich durch mehrere Merkmale aus: Sie wendet sich gegen eine Einfachachsen-Analyse, betont die Gleichzeitigkeit verschiedener Kategorien und versteht diese als interdependent und sich gegenseitig konstituierend. Intersektionalität ist dabei kein rein theoretisches Konzept, sondern ein von betroffenen Gruppen entwickelter Ansatz sozialer Bewegungen. Für die Religionspädagogik bietet Intersektionalität das Potenzial, Benachteiligung und Ausgrenzung mehrdimensional zu analysieren und somit zu einer inklusiveren und gerechtighereeren Gestaltung von Religionsunterricht beizutragen.