Der Artikel von Manfred L. Pirner behandelt Menschenrechtspädagogik als wissenschaftliche Disziplin und praktisches Handlungsfeld im Kontext schulischer Bildung. Der Autor argumentiert, dass Menschenrechte in pluralisierten Gesellschaften als normative Bezugsrahmen fungieren können, da sie auf internationalem Konsens basieren, rechtlich verankert sind, breite Akzeptanz genießen und den Kern moderner Bildungskonzepte bilden. Empirische Befunde zeigen allerdings, dass Menschenrechte in der Bevölkerung wenig bekannt sind. Der Artikel diskutiert zentrale pädagogische Herausforderungen wie die Freiheit-Zwang-Aporie, die Spannung zwischen gesellschaftlichen Normen und Kinderorientierung sowie die sogenannte doppelte Fremdheit der Menschenrechte für junge Menschen. Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948 verpflichtet Staaten explizit zur Menschenrechtsbildung durch Unterricht und Erziehung. Der Autor betont die besondere Bedeutung religiöser Bildung für Menschenrechtsbildung, da diese die Nähe zwischen menschenrechtlichen und christlichen Werten verdeutlicht. Religionsunterricht kann das Verhältnis zwischen allgemeinen Menschenrechten und besonderen religiösen Werten klären und damit seinen Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt deutlich machen. Institutional sind in Deutschland und international verschiedene Zentren und Lehrstühle für Menschenrechtspädagogik entstanden, etwa das Deutsche Institut für Menschenrechte oder die neu etablierte International Association for Human Rights Education. Der Artikel plädiert dafür, dass Menschenrechtsbildung nicht als isolierter Teilbereich, sondern als Grundlagenfrage für Bildung insgesamt verstanden werden sollte.