Der Artikel von Judith Könemann untersucht den Begriff Normativität und seine Relevanz für die Religionspädagogik. Normen werden definiert als Regeln zur Regulierung menschlicher Aktivitäten, die in vielfältiger Form auftreten (technisch, rechtlich, kulturell, religiös, moralisch, pädagogisch). Sie formulieren das Gesollte und Bewertete in einer Gesellschaft und sind begründungs- und rechtfertigungspflichtig. Mit der Moderne verloren transzendente Fundierungen ihre universale Legitimierungsfunktion; Normen müssen sich stattdessen vor dem Forum der Vernunft rechtfertigen und benötigen die grundsätzliche Zustimmung der Betroffenen. Nach Habermas muss die Moderne ihre Normativität aus sich selbst schöpfen. Für die Religionspädagogik ergibt sich Normativität auf drei Ebenen: erstens in ihrem Gegenstand der christlichen Religion mit ihren universalen Geltungsansprüchen, zweitens als wissenschaftliche Disziplin mit eigenen pädagogischen Leitideen und Bildungszielen, drittens in der Praxis von Bildungsprozessen und Unterrichtgestaltung. Der Religionsunterricht in Deutschland als res mixta muss zwischen den normativen Ansprüchen des demokratischen Staates und der Kirche vermitteln. Aktuelle Studien zeigen erhebliche Spannungen zwischen kirchlichen normativen Ansprüchen und den Positionen von Religionslehrkräften. Die bewusste Auseinandersetzung mit Normativität ist erst seit dem Übergang vom kerygmatischen Religionsunterricht zu kritisch-reflexiven Konzepten religiöser Bildung möglich.