Der rezensierte Sammelband behandelt in knapp 25 Beiträgen grundsätzliche religionspolitische Fragen, die sich aus dem Verhältnis von Staat und Religionsgemeinschaften ergeben. Die Beiträge sind thematisch in vier Schwerpunkte gegliedert: das Selbstbestimmungsrecht von Religionsgemeinschaften versus staatliche Neutralität, die Rolle des Staates bei der Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs, Sonderrechte für Kirchen im Arbeitsrecht sowie Krise und Reform der katholischen Kirche.
Ein zentrales Spannungsfeld des Bandes liegt in der Perspektivenvielfalt: Während einige Beiträge von außen (staatliches Recht) auf die Kirche blicken, andere wenden den Blick vom Inneren der Kirche auf das staatliche und gesellschaftliche Außen. Dies führt zu komplexen Erkenntnissen über die möglichen Ausgestaltungen dieses Verhältnisses. Besonders im deutschsprachigen Kontext wird deutlich, dass das ausgeprägelte Selbstbestimmungsrecht der Kirchen zunehmend in Konflikt mit modernen Menschenrechtsstandards (Rechtsgleichheit, Diskriminierungsschutz, sexuelle Selbstbestimmung) gerät. Dies stellt die Frage, ob der Staat Kirchen noch den Status von Körperschaften des öffentlichen Rechts zuerkennen und sie finanziell unterstützen sollte, wenn diese Standards nicht erfüllen.
Bei der Aufarbeitung von Missbrauch zeigt sich ein anderes Konstellationsmuster: Die Kirche benötigt zur unabhängigen Aufarbeitung staatliche Unterstützung und Garantien. Historisch existierten Staat und Kirche in einer „Win-win-Situation", in der die Kirche ideell-religiöse Funktionen erfüllte und dafür mit Privilegien belohnt wurde. Angesichts der gegenwärtigen Krise der katholischen Kirche, ihrer Rolle bei Missbrauchsskandalen und ihrer als „undemokratisch und menschenrechtsfern" charakterisierten Verfasstheit stellt sich die Frage neu, ob diese Privilegien noch gerechtfertigt sind. Der Staat läuft sonst Gefahr, jene kirchlichen Kräfte zu stabilisieren, die Reformbemühungen blockieren, und verletzt damit sowohl das Prinzip „No Taxation Without Representation" als auch seinen verfassungsstaatlichen Anspruch, Menschenrechte zu garantieren.