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WiReLex | Deutsche Bibel GesellschaftMo Yanik

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Mo Yanik

Islamische Religionsgemeinschaften als institutionelle Einrichtungen in Deutschland

Veröffentlichung:1.5.2026

Der Artikel behandelt die institutionelle Anerkennung islamischer Religionsgemeinschaften in Deutschland seit 1961. Er analysiert die wiederholten gescheiterten Anträge auf den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts und die dabei auftretenden rechtlichen und organisatorischen Hürden. Der Text zeigt, dass die grundlegend andere Organisationsweise des Islam im Vergleich zu christlichen Kirchen ein zentrales Hindernis für die staatliche Anerkennung darstellt. Seit der Jahrtausendwende haben islamische Gemeinschaften ihre Strukturen modernisiert, um den staatlichen Anforderungen besser zu entsprechen.

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Der Artikel von Mo Yanik behandelt die Situation islamischer Religionsgemeinschaften in Deutschland, die seit dem Anwerbeabkommen von 1961 den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts (KdöR) anstreben. Seit diesem Zeitpunkt wurden zahlreiche Anträge gestellt, jedoch alle erfolglos. Der Text dokumentiert chronologisch mehr als 15 Anträge zwischen 1954 und 2000, die von verschiedenen regionalen und überregionalen islamischen Organisationen eingereicht wurden. Das zentrale Problem liegt in der unterschiedlichen Organisationsweise des Islam im Vergleich zu christlichen Kirchen: Während Kirchen hierarchisch strukturiert sind und verbriefte Mitgliedschaften kennen, basiert der Islam auf der universellen Umma-Gemeinschaft ohne formale Zugehörigkeitskriterien. Dies führte dazu, dass der deutsche Staat islamischen Gemeinden lange Zeit die erforderliche Organisationsordnung absprach. Der Artikel kritisiert, dass Deutschland im Gegensatz zu anderen EU-Staaten bis in die 2000er-Jahre keine proaktiven Regelungen für das Verhältnis zwischen Staat und Islam etablierte. In den letzten Jahren haben islamische Gemeinschaften auf diese Kritik reagiert, indem sie Vereinsstrukturen etablierten und Räte gründeten, um anerkannte Ansprechpartner für den Staat zu sein. Der Text zeigt, dass die bisherige Ablehnung der KdöR-Anträge fragwürdig ist, da sie auf Kriterien beruht, die nicht den Wesensmerkmalen des Islam entsprechen.

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