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Fachverband Ethik Baden Württemberg

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Schützt den Datenkörper!

Veröffentlichung:1.1.2015

Der Text „Schützt den Datenkörper!“ von Juli Zeh aus dem von Frank Schirrmacher herausgegebenen Band „Technologischer Totalitarismus“ setzt sich mit den Folgen umfassender Datenerfassung und digitaler Überwachung für Menschenwürde, Freiheit und persönliche Autonomie auseinander. Zeh beschreibt personenbezogene Daten als wesentlichen Bestandteil der Identität eines Menschen und warnt davor, ihre Preisgabe lediglich als Frage der Privatsphäre oder der persönlichen Bequemlichkeit zu betrachten. Die systematische Sammlung und Auswertung von Daten schafft nach ihrer Argumentation Möglichkeiten der Beobachtung, Bewertung, Steuerung und Kontrolle. Dadurch könne sich das Verhalten von Menschen verändern, weil sie nicht wissen, welche späteren Folgen einzelne digitale Spuren haben werden. Besonders kritisch hinterfragt Zeh deshalb die verbreitete Aussage, man habe nichts zu verbergen. Ihr stellt sie das Leitbild des selbstbestimmten Individuums gegenüber. Im weiteren Verlauf entwickelt der Text grundlegende ethische und politische Fragen zum Verhältnis von Freiheit und Sicherheit und fordert einen Schutz der digitalen Identität, der dem Schutz des Körpers und des Eigentums vergleichbar ist. Damit eröffnet das Medium eine grundsätzliche Auseinandersetzung mit Menschenwürde, Freiheit, Selbstbestimmung, Sicherheit und Verantwortung unter den Bedingungen einer zunehmend digitalisierten Gesellschaft.

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Für den Religionsunterricht eignet sich der Text besonders zur Auseinandersetzung mit Menschenwürde, Freiheit, Verantwortung und dem christlichen Menschenbild sowie mit der Frage, wie diese ethischen Grundbegriffe angesichts technologischer Veränderungen neu konkretisiert werden müssen. Ausgangspunkt kann die Lebenswelt der Lernenden sein. So können sie zunächst überlegen, welche persönlichen Daten sie im Alltag bewusst oder unbewusst hinterlassen und wer Interesse an diesen Informationen haben könnte. Daran anschließend lässt sich Zehs Argumentation erschließen. Die Lernenden können zentrale Aussagen markieren und den Zusammenhang von Datenerfassung, Wissen, Macht, Verhaltenssteuerung und Verlust von Autonomie herausarbeiten. Besondere Aufmerksamkeit verdient die Vorstellung des „Datenkörpers“. Die Lernenden können untersuchen, weshalb Zeh digitale Daten gedanklich in die Nähe des menschlichen Körpers rückt und welche Vorstellung von Identität dieser Analogie zugrunde liegt. Dabei bietet sich eine Verbindung mit dem christlichen Verständnis der unverfügbaren Würde des Menschen an. Biblische Vorstellungen vom Menschen als Ebenbild Gottes können ebenso einbezogen werden wie ethische Konzepte von Freiheit, Gewissen und Verantwortung. Auf diese Weise lässt sich diskutieren, ob die Würde eines Menschen auch den Anspruch umfasst, selbst darüber bestimmen zu können, welche Informationen über die eigene Person gesammelt, ausgewertet und weitergegeben werden. Methodisch bietet sich neben einer strukturierten Textanalyse eine arbeitsteilige Erschließung an, bei der Gruppen unterschiedliche Themenbereiche wie Privatsphäre, Autonomie, Überwachung, Sicherheit, digitale Identität und Menschenwürde bearbeiten und ihre Ergebnisse anschließend zusammenführen. Besonders ergiebig ist die kritische Untersuchung der Aussage „Ich habe nichts zu verbergen“. Die Lernenden können zunächst Argumente sammeln, die für diese Haltung sprechen, und diese anschließend mit Zehs Kritik vergleichen. Dadurch wird deutlich, dass Datenschutz nicht ausschließlich den Schutz geheimer oder problematischer Handlungen betrifft, sondern Bedingungen freier Persönlichkeitsentwicklung berührt. Für eine vertiefende ethische Urteilsbildung können konkrete Fallbeispiele eingesetzt werden, etwa die algorithmische Bewertung von Bewerbungen, personalisierte Informationsangebote, digitale Bewegungsprofile oder die Vorhersage zukünftigen Verhaltens. Die Lernenden können jeweils prüfen, welche Werte miteinander in Konflikt geraten und welche Grenzen der Datennutzung aus unterschiedlichen ethischen Perspektiven begründet werden können. Auch eine strukturierte Diskussion über das Verhältnis von Freiheit und Sicherheit ist sinnvoll. Dabei sollte vermieden werden, beide Werte vorschnell als unvereinbare Gegensätze darzustellen. Stattdessen können die Lernenden Kriterien dafür entwickeln, unter welchen Voraussetzungen Einschränkungen persönlicher Freiheit legitim sein könnten und wo der Schutz der Menschenwürde Grenzen setzt. Als weiterführende Aufgabe kann ein eigenes digitales Grundrecht formuliert und begründet werden. Dadurch werden Textverständnis, ethische Argumentationsfähigkeit und die Übertragung abstrakter Wertvorstellungen auf gegenwärtige Lebensbedingungen miteinander verbunden. Abschließend bietet sich eine persönliche Reflexion darüber an, welche Bedeutung digitale Selbstbestimmung für das eigene Leben besitzt und welche Verantwortung Einzelne, Unternehmen, Staat und Gesellschaft beim Umgang mit personenbezogenen Daten tragen. Der Text ermöglicht damit eine anspruchsvolle Verbindung von Lebensweltorientierung, theologischer Anthropologie, ethischer Urteilsbildung und gesellschaftlicher Verantwortung.


Aufgabe 1

Operator: zusammenfassen

Fasse die zentralen Aussagen Juli Zehs in eigenen Worten zusammen. Berücksichtige dabei besonders die Zusammenhänge zwischen Datensammlung, Menschenwürde, Freiheit und Selbstbestimmung.

Musterantwort

Juli Zeh kritisiert die zunehmende Sammlung und Auswertung persönlicher Daten. Für sie ist Datenschutz keine rein technische Frage, sondern eng mit Menschenwürde, Freiheit und Selbstbestimmung verbunden.

Sie argumentiert, dass Informationen über einen Menschen Macht über diesen Menschen ermöglichen. Wer viele persönliche Daten besitzt, kann Verhalten analysieren, Menschen vergleichen und möglicherweise beeinflussen.

Umfassende Beobachtung kann nach Zeh außerdem dazu führen, dass Menschen ihr Verhalten verändern. Wenn sie nicht wissen, welche ihrer Handlungen später negative Folgen haben könnten, versuchen sie möglicherweise, sich möglichst unauffällig und erwartungsgemäß zu verhalten.

Zeh kritisiert deshalb auch die Aussage, man brauche keine Privatsphäre, wenn man nichts zu verbergen habe. Für sie bedeutet diese Haltung, dass Menschen ihre Freiheit zunehmend an die Erwartungen anderer anpassen.

Besonders problematisch findet sie die Möglichkeit, zukünftiges Verhalten mithilfe von Algorithmen vorherzusagen. Dadurch könnten Menschen aufgrund von Wahrscheinlichkeiten bewertet werden, obwohl sie eine bestimmte Handlung noch gar nicht begangen haben.

Zeh fordert deshalb einen starken Schutz der digitalen Identität. Persönliche Daten sollen grundsätzlich unter der Kontrolle der betroffenen Menschen stehen. Datenschutz wird damit zu einer Voraussetzung persönlicher Freiheit.


Aufgabe 2

Operator: erläutern

Erläutere Zehs Aussage: „Wissen ist Macht, und Wissen über einen Menschen bedeutet Macht über diesen Menschen.“

Musterantwort

Mit dieser Aussage verdeutlicht Zeh den Zusammenhang zwischen persönlichen Informationen und gesellschaftlicher Macht.

Wer umfangreiche Informationen über einen Menschen besitzt, kann dessen Verhalten möglicherweise besser einschätzen. Informationen über Einkäufe, Interessen, Reisen oder Kommunikation können verwendet werden, um ein Profil einer Person zu erstellen.

Auf Grundlage eines solchen Profils können Entscheidungen getroffen werden, die für die betroffene Person erhebliche Folgen besitzen. Denkbar sind beispielsweise Entscheidungen über Angebote, Versicherungen oder berufliche Möglichkeiten.

Die betroffene Person weiß möglicherweise nicht, welche Daten verwendet werden und welche Schlussfolgerungen daraus gezogen werden. Dadurch entsteht ein Machtgefälle zwischen der Institution, die über Informationen verfügt, und dem Menschen, über den diese Informationen gesammelt wurden.

Zeh möchte damit zeigen, dass Datenschutz auch eine Frage der Machtverteilung ist. Die Kontrolle über persönliche Daten kann eine Voraussetzung dafür sein, selbstbestimmt über das eigene Leben entscheiden zu können.


Aufgabe 3

Operator: analysieren

Analysiere das Verständnis von Freiheit, das Juli Zehs Argumentation zugrunde liegt.

Musterantwort

Zeh versteht Freiheit nicht nur als Möglichkeit, zwischen verschiedenen Angeboten auszuwählen. Freiheit bedeutet für sie wesentlich, das eigene Leben selbstbestimmt gestalten zu können.

Dazu gehört die Kontrolle darüber, welche persönlichen Informationen anderen Menschen oder Institutionen zugänglich sind. Werden Menschen umfassend beobachtet, kann diese Selbstbestimmung eingeschränkt werden.

Besonders wichtig ist Zehs Gedanke, dass bereits das Bewusstsein möglicher Beobachtung Verhalten verändern kann. Menschen könnten versuchen, Erwartungen zu erfüllen, weil sie nicht wissen, welche Folgen bestimmte Handlungen später haben.

Dadurch entsteht ein Zwang zur Anpassung. Menschen tun möglicherweise nicht mehr das, was sie selbst für richtig halten, sondern orientieren sich an den vermuteten Erwartungen mächtiger Institutionen.

Freiheit besitzt bei Zeh deshalb auch einen geschützten persönlichen Raum. Menschen benötigen Bereiche, in denen sie sich entwickeln, ausprobieren und verändern können, ohne jede Handlung dauerhaft rechtfertigen zu müssen.

Der Schutz persönlicher Daten ist für Zeh somit eine Voraussetzung von Autonomie und selbstbestimmter Lebensgestaltung.


Aufgabe 4

Operator: in Beziehung setzen

Setze Zehs Verständnis des Datenkörpers in Beziehung zum christlichen Verständnis der Menschenwürde und der Gottebenbildlichkeit aus Genesis 1,26 bis 27.

Musterantwort

Mit dem Begriff Datenkörper macht Zeh deutlich, dass persönliche Daten eng mit der Identität eines Menschen verbunden sind. Informationen über Interessen, Verhalten, Beziehungen und Lebensgewohnheiten können ein umfangreiches digitales Bild einer Person erzeugen.

Nach Genesis 1,26 bis 27 wird der Mensch als Ebenbild Gottes verstanden. Daraus wird eine besondere Würde jedes Menschen abgeleitet. Diese Würde besitzt der Mensch unabhängig von Leistung, gesellschaftlichem Nutzen oder vorhandenen Daten.

Eine Verbindung zu Zehs Argumentation entsteht dort, wo Menschen aufgrund ihrer Daten bewertet und gesteuert werden. Ein Mensch könnte dadurch zunehmend als berechenbares Objekt betrachtet werden.

Das christliche Menschenbild widerspricht einer vollständigen Reduzierung der Person auf messbare Eigenschaften. Menschen besitzen die Fähigkeit zur Freiheit, Verantwortung und Veränderung und können deshalb nicht vollständig durch Daten beschrieben werden.

Zehs Forderung nach dem Schutz des Datenkörpers lässt sich somit mit der christlichen Menschenwürde verbinden. Der Schutz persönlicher Daten kann dazu beitragen, die Person davor zu bewahren, ausschließlich zum Objekt fremder Beobachtung und Bewertung zu werden.


Aufgabe 5

Operator: erörtern

Erörtere die Aussage: „Wer nichts zu verbergen hat, braucht keine Privatsphäre.“

Beziehe Juli Zehs Argumentation sowie christlich ethische Gesichtspunkte ein.

Musterantwort

Für die Aussage könnte sprechen, dass Menschen, die keine verbotenen Handlungen begehen, möglicherweise weniger Angst vor staatlicher Kontrolle haben. Datensammlung kann außerdem bestimmten legitimen Zielen wie Sicherheit oder Strafverfolgung dienen.

Gegen die Aussage spricht jedoch, dass Privatsphäre nicht nur dazu dient, problematisches Verhalten zu verbergen. Menschen benötigen persönliche Räume, um Gedanken, Beziehungen und Lebensentscheidungen frei entwickeln zu können.

Zeh argumentiert, dass umfassende Beobachtung Verhalten verändern kann. Wenn Menschen ständig damit rechnen müssen, bewertet zu werden, passen sie sich möglicherweise an die Erwartungen anderer an.

Aus christlich ethischer Perspektive besitzt jeder Mensch eine besondere Würde. Daraus kann die Forderung abgeleitet werden, Menschen nicht grundsätzlich als Objekte der Kontrolle zu behandeln.

Auch Freiheit und Verantwortung sind wichtig. Ein verantwortlicher Mensch soll eigene Entscheidungen treffen können. Dazu benötigt er einen gewissen persönlichen Raum.

Privatsphäre bedeutet deshalb nicht, dass ein Mensch etwas Verbotenes verbergen möchte. Sie schützt vielmehr einen Bereich persönlicher Selbstbestimmung.

Die Aussage greift daher zu kurz. Auch Menschen, die nichts Unrechtes tun, besitzen ein berechtigtes Interesse daran, selbst darüber zu entscheiden, welche persönlichen Informationen andere erhalten.


Aufgabe 6

Operator: beurteilen

Ein Algorithmus berechnet, dass eine Person mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit in Zukunft eine schwere Straftat begehen wird. Beurteile, ob staatliche Stellen allein aufgrund dieser Vorhersage gegen die Person vorgehen sollten. Beziehe Freiheit, Menschenwürde, Schuld und Verantwortung ein.

Musterantwort

Eine algorithmische Vorhersage könnte für staatliche Stellen zunächst interessant sein, wenn dadurch schwere Gefahren verhindert werden könnten. Der Schutz anderer Menschen ist ein wichtiges gesellschaftliches Ziel.

Problematisch ist jedoch, dass eine Wahrscheinlichkeit keine tatsächlich begangene Handlung darstellt. Ein Mensch würde aufgrund einer Prognose behandelt, als hätte er bereits etwas getan.

Aus christlich ethischer Perspektive ist der Mensch ein freies und verantwortliches Wesen. Verantwortung setzt voraus, dass eine Person tatsächlich handelt und Entscheidungen trifft. Ein Mensch kann deshalb nicht einfach mit einer statistischen Wahrscheinlichkeit gleichgesetzt werden.

Auch die Menschenwürde ist betroffen. Wird eine Person ausschließlich anhand eines berechneten Risikos beurteilt, besteht die Gefahr, sie auf Daten und Wahrscheinlichkeiten zu reduzieren.

Hinzu kommt, dass algorithmische Berechnungen fehlerhaft sein können. Ein falsches Ergebnis könnte schwerwiegende Folgen für einen unschuldigen Menschen besitzen.

Allein aufgrund einer algorithmischen Vorhersage gegen eine Person vorzugehen, wäre deshalb ethisch höchst problematisch. Prognosen könnten unter klaren rechtlichen Voraussetzungen Hinweise für weitere Prüfungen liefern. Sie sollten jedoch nicht die individuelle Verantwortung und die Beurteilung tatsächlicher Handlungen ersetzen.


Aufgabe 7

Operator: erörtern

Erörtere die Frage: „Sollte für mehr Sicherheit auf einen Teil der digitalen Privatsphäre verzichtet werden?“

Berücksichtige die Werte Sicherheit, Freiheit, Menschenwürde und Verantwortung.

Musterantwort

Für einen begrenzten Zugriff auf persönliche Daten kann sprechen, dass der Staat die Aufgabe besitzt, Menschen vor schweren Gefahren und Straftaten zu schützen. Unter bestimmten Bedingungen können digitale Informationen bei der Aufklärung oder Verhinderung von Straftaten helfen.

Sicherheit besitzt deshalb einen hohen ethischen Wert. Auch aus christlicher Perspektive gehört der Schutz menschlichen Lebens zur gesellschaftlichen Verantwortung.

Gegen eine umfassende Datensammlung spricht jedoch der Schutz von Freiheit und Privatsphäre. Werden Daten aller Menschen dauerhaft gesammelt, geraten auch Personen unter Beobachtung, gegen die kein konkreter Verdacht besteht.

Zeh weist außerdem darauf hin, dass Beobachtung selbst das Verhalten verändern kann. Menschen könnten sich zunehmend an vermutete Erwartungen anpassen.

Eine ethisch verantwortliche Lösung muss deshalb zwischen Freiheit und Sicherheit abwägen. Dabei sind Verhältnismäßigkeit, ein konkreter Zweck, Kontrolle und klare Grenzen entscheidend.

Ein begrenzter Eingriff in digitale Privatsphäre kann bei konkreten und schwerwiegenden Gefahren vertretbar sein. Eine unbegrenzte Überwachung aller Menschen wäre dagegen mit Selbstbestimmung und Menschenwürde nur schwer vereinbar.


Aufgabe 8

Operator: beurteilen

Beurteile Juli Zehs Forderung, die digitale Identität eines Menschen ähnlich umfassend zu schützen wie seinen Körper.

Musterantwort

Für Zehs Forderung spricht, dass digitale Daten zunehmend wichtige Bereiche menschlicher Identität abbilden können. Kommunikation, Interessen, Aufenthaltsorte, Kontakte und persönliche Entscheidungen können in digitaler Form gespeichert werden.

Der Missbrauch solcher Informationen kann erhebliche Auswirkungen auf das Leben eines Menschen besitzen. Persönliche Daten können zur Manipulation, Benachteiligung oder Kontrolle verwendet werden.

Aus christlich ethischer Perspektive besitzt der Mensch eine unverfügbare Würde. Wenn persönliche Daten eng mit Identität und Selbstbestimmung verbunden sind, erscheint ein umfassender Schutz nachvollziehbar.

Allerdings unterscheiden sich körperliche Unversehrtheit und digitale Daten. Eine körperliche Verletzung und ein unberechtigter Zugriff auf Daten sind nicht in jeder Hinsicht gleichzusetzen.

Zeh verwendet den Vergleich jedoch vor allem, um die Bedeutung digitaler Identität hervorzuheben. Sie fordert damit, Eingriffe in persönliche Daten nicht als nebensächliches Problem zu behandeln.

Die Forderung ist deshalb als ethisches Leitbild nachvollziehbar. Je stärker digitale Daten das Leben, die Chancen und die Wahrnehmung eines Menschen beeinflussen können, desto wichtiger wird ihr Schutz für Freiheit, Würde und Selbstbestimmung.


Aufgabe 9

Operator: Stellung nehmen

Nimm begründet zu folgender Aussage Stellung: „Ein Mensch darf niemals auf das reduziert werden, was ein Algorithmus über ihn berechnet.“

Beziehe Juli Zehs Text und das christliche Menschenbild ein.

Musterantwort

Die Aussage lässt sich mit Juli Zehs Kritik an einer umfassenden digitalen Erfassung des Menschen verbinden. Algorithmen können aus vorhandenen Daten Muster erkennen und daraus Vorhersagen über Interessen oder zukünftiges Verhalten ableiten.

Solche Berechnungen können in bestimmten Situationen hilfreich sein. Sie stellen jedoch immer nur ein Modell dar, das auf vorhandenen Informationen und bestimmten Berechnungsregeln beruht.

Das christliche Menschenbild geht davon aus, dass jeder Mensch eine besondere Würde besitzt. Als Ebenbild Gottes kann der Mensch nicht auf messbare Eigenschaften, Leistung oder statistische Wahrscheinlichkeiten reduziert werden.

Außerdem gehört zum christlichen Menschenbild die Vorstellung von Freiheit und Verantwortung. Menschen können Entscheidungen treffen, ihr Verhalten verändern und neue Wege einschlagen. Eine Berechnung auf Grundlage der Vergangenheit legt deshalb nicht vollständig fest, wie ein Mensch in Zukunft handeln wird.

Algorithmen können Informationen bereitstellen und menschliche Entscheidungen unterstützen. Sie sollten aber nicht mit der gesamten Identität einer Person gleichgesetzt werden.

Die Aussage ist deshalb aus christlich ethischer Perspektive gut begründbar. Ein Mensch ist mehr als die Summe seiner Daten und muss als freie, verantwortliche und würdevolle Person betrachtet werden.

Hessen

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Sekundarstufe I | Jahrgangsstufe 10

10.1 Verantwortung für das Leben. Menschenwürde und Gottesebenbildlichkeit.

Sekundarstufe II | E1 Religion und Mensch in einer pluralen Welt

E1.2 Anthropologie und Religion.

Rheinland-Pfalz

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Sekundarstufe II | 11/1 Was ist der Mensch?

11.1 / 3. Der Mensch und seine Verantwortung.

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