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Fachverband Ethik Baden Württemberg

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Dieter Birnbacher: Mehrdeutigkeiten im Begriff der Menschenwürde

Veröffentlichung:1.1.2005

Das Medium „Menschenwürde als Maßstab“ von Johannes Reiter beschäftigt sich mit der Frage, welchen konkreten Inhalt die Menschenwürde besitzt und wann von einer Verletzung der Menschenwürde gesprochen werden kann. Ausgangspunkt ist die von dem Verfassungsrechtler Günter Dürig entwickelte Objektformel. Nach dieser wird die Menschenwürde verletzt, wenn ein Mensch zum Objekt, zu einem bloßen Mittel oder zu einer austauschbaren Größe herabgewürdigt wird und dadurch seine Stellung als selbstbestimmtes Subjekt grundsätzlich in Frage gestellt wird. Der Text verdeutlicht dieses Verständnis anhand schwerwiegender Verletzungen wie Folter, Sklaverei, Menschenversuchen, erniedrigender Behandlung und der Vernichtung sogenannten unwerten Lebens. Zugleich wird der historische Zusammenhang mit den Erfahrungen der nationalsozialistischen Diktatur und anderer totalitärer Herrschaftssysteme herausgestellt. Ergänzend werden vier Bereiche genannt, die durch die Menschenwürde besonders geschützt werden sollen: die körperliche Unversehrtheit, menschenwürdige Lebensgrundlagen, grundlegende Rechtsgleichheit und die personale Identität. Abschließend verdeutlicht Reiter die ethische und rechtliche Bedeutung der Menschenwürde als Fundament der Menschenrechte. Menschenwürde begründet demnach grundlegende Schutzrechte und Freiheitsrechte, benötigt zugleich aber auch deren rechtliche und politische Absicherung.

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Das Medium eignet sich für den Religionsunterricht der Jahrgangsstufe 10 besonders im Zusammenhang mit den Themen Menschenwürde, Menschenrechte, christliches Menschenbild, Gottebenbildlichkeit, Freiheit, Verantwortung und ethische Urteilsbildung. Der Text ermöglicht es den Lernenden, den zunächst abstrakten Begriff der Menschenwürde anhand konkreter Kriterien zu erschließen. Gleichzeitig bietet er die Möglichkeit, philosophische, rechtliche, historische und theologische Perspektiven miteinander zu verbinden.

Als Einstieg kann die Frage gestellt werden, wann ein Mensch zum Objekt eines anderen Menschen gemacht wird. Die Lernenden können zunächst konkrete Beispiele sammeln und begründen, weshalb sie bestimmte Formen des Umgangs mit Menschen als problematisch betrachten. Alternativ können kurze Fallbeispiele eingesetzt werden, bei denen entschieden werden soll, ob die Würde einer Person berührt oder verletzt wird. Die Ergebnisse sollten zunächst ohne eine vorgegebene Definition von Menschenwürde gesammelt werden. Dadurch werden vorhandene Vorstellungen der Lernenden sichtbar und können später mit der Objektformel verglichen werden.

Bei der anschließenden Texterschließung sollte zunächst die Objektformel Günter Dürigs im Mittelpunkt stehen. Die Lernenden können in eigenen Worten erklären, was damit gemeint ist, dass ein Mensch nicht zum Objekt oder bloßen Mittel herabgewürdigt werden darf. Anschließend können sie die im Text genannten Beispiele für Verletzungen der Menschenwürde untersuchen und der Objektformel zuordnen. Dabei sollte deutlich werden, dass die Menschenwürde im ersten Teil des Textes vor allem dadurch bestimmt wird, dass beschrieben wird, was ihr widerspricht. Dieser Zugang ermöglicht eine methodische Auseinandersetzung mit der Frage, weshalb sich ein abstrakter Begriff möglicherweise leichter durch seine Verletzungen als durch eine abschließende positive Definition erschließen lässt.

Eine weitere Erarbeitungsphase kann sich mit den vier positiven Konkretisierungen der Menschenwürde beschäftigen. Die Lernenden untersuchen die Achtung der körperlichen Integrität, die Sicherung menschengerechter Lebensgrundlagen, die Gewährleistung elementarer Rechtsgleichheit und die Wahrung der personalen Identität. In einer arbeitsteiligen Gruppenarbeit kann jede Gruppe einen dieser Bereiche erläutern, Beispiele entwickeln und mögliche Verletzungen benennen. Anschließend werden die Ergebnisse zusammengeführt und daraufhin überprüft, in welchem Verhältnis sie zur Objektformel stehen.

Von besonderer Bedeutung für den Religionsunterricht ist die Verbindung des Textes mit dem christlichen Menschenbild. Hier bietet sich insbesondere die biblische Vorstellung der Gottebenbildlichkeit des Menschen in Genesis 1 an. Die Lernenden können vergleichen, wie Menschenwürde in einer verfassungsrechtlichen und in einer christlich theologischen Perspektive begründet wird. Während die Objektformel insbesondere die Subjektstellung des Menschen und seinen Schutz vor Instrumentalisierung hervorhebt, kann die christliche Perspektive die besondere Würde des Menschen aus seiner Beziehung zu Gott und seiner Gottebenbildlichkeit ableiten. Dabei können die Lernenden erkennen, dass unterschiedliche Begründungsansätze zu ähnlichen Forderungen nach dem Schutz jedes Menschen führen können.

Auch ein Vergleich mit Kants Gedanken, dass der Mensch niemals ausschließlich als Mittel gebraucht werden darf, bietet sich an. Die Lernenden können Gemeinsamkeiten zwischen Kant und Dürig herausarbeiten und untersuchen, warum die Objektformel an Kant erinnert. Dabei sollte darauf geachtet werden, philosophische Zusammenhänge altersgemäß zu reduzieren und die Anwendung auf konkrete Situationen in den Mittelpunkt zu stellen.

Der historische Bezug des Textes ermöglicht außerdem eine Auseinandersetzung mit der Entstehung des Grundgesetzes. Die Aufnahme der Menschenwürde an den Anfang des Grundgesetzes kann vor dem Hintergrund der nationalsozialistischen Verbrechen thematisiert werden. Für den Religionsunterricht ist dabei besonders relevant, dass Menschenwürde nicht nur als theoretisches Prinzip erscheint, sondern als Antwort auf konkrete Erfahrungen von Entrechtung, Gewalt und Entmenschlichung verstanden werden kann. Die Formulierung Reiters, der Menschenwürdegedanke sei aus der Leidensgeschichte der Menschheit hervorgegangen, bietet einen geeigneten Ausgangspunkt für eine vertiefende Diskussion.

In einer Anwendungsphase können die Lernenden aktuelle oder fiktive ethische Fallbeispiele untersuchen. Geeignet sind beispielsweise Fragen aus den Bereichen Pflege, medizinische Forschung, Armut, Diskriminierung, Flucht, Datenschutz oder künstliche Intelligenz. Die Lernenden prüfen anhand der Objektformel und der vier positiven Kriterien, welche Aspekte der Menschenwürde in einem Fall berührt werden. Wichtig ist dabei, nicht vorschnell jede Ungerechtigkeit mit einer Verletzung der Menschenwürde gleichzusetzen. Vielmehr sollen die Lernenden Kriterien anwenden, Argumente abwägen und zu einem begründeten ethischen Urteil gelangen.

Als Abschluss bietet sich eine Urteilsaufgabe an. Die Lernenden können beispielsweise zu der Aussage Stellung nehmen, dass die Menschenwürde nur dann geschützt werden könne, wenn aus ihr konkrete Menschenrechte folgen. Dadurch wird der letzte Abschnitt des Mediums aufgegriffen und zugleich die Verbindung zwischen ethischer Begründung und rechtlicher Umsetzung verdeutlicht. Die Lernenden üben damit, Sachwissen auf eine Problemstellung anzuwenden, unterschiedliche Perspektiven einzubeziehen und ein nachvollziehbar begründetes eigenes Urteil zu formulieren.


Aufgabe 1: Geben Sie wieder, wie Johannes Reiter den Inhalt der Menschenwürde mithilfe der Objektformel Günter Dürigs bestimmt.


Operator: wiedergeben, Anforderungsbereich I

Musterlösung:

Nach der von Reiter dargestellten Objektformel Günter Dürigs wird die Menschenwürde verletzt, wenn ein Mensch zum Objekt, zu einem bloßen Mittel oder zu einer austauschbaren Größe gemacht wird. Entscheidend ist, dass der Mensch nicht mehr als eigenständiges Subjekt mit eigener Persönlichkeit und eigenen Rechten respektiert wird. Seine Menschenwürde wird deshalb berührt, wenn eine Behandlung seine Stellung als Person grundsätzlich in Frage stellt. Als Beispiele nennt der Text unter anderem Folter, Sklaverei, Menschenversuche und unmenschliche oder erniedrigende Behandlung.


Aufgabe 2: Erläutern Sie, warum die Menschenwürde im ersten Teil des Textes vor allem über ihre Verletzungen bestimmt wird.

Operator: erläutern, Anforderungsbereich II

Musterlösung:

Im Text wird die Menschenwürde zunächst vor allem dadurch bestimmt, dass Situationen genannt werden, in denen sie verletzt wird. Dieses Vorgehen wird als Bestimmung über das bezeichnet, was der Menschenwürde widerspricht. Dazu gehören beispielsweise Folter, Sklaverei, die Ausrottung bestimmter Gruppen, Menschenversuche und erniedrigende Behandlung.

Dadurch wird ein abstrakter Begriff anhand konkreter Situationen verständlich. An den Beispielen lässt sich erkennen, was Menschenwürde schützen soll. Gemeinsam ist den genannten Fällen, dass Menschen nicht mehr als eigenständige Personen respektiert werden. Sie werden stattdessen zum Objekt fremder Entscheidungen und Interessen gemacht. Die Beispiele verdeutlichen somit den Kern der Objektformel.


Aufgabe 3: Arbeiten Sie die vier Bereiche heraus, die nach der Darstellung Reiters durch die Menschenwürde geschützt werden sollen, und erläutern Sie diese.

Operatoren: herausarbeiten und erläutern, Anforderungsbereich II

Musterlösung:

Der Text nennt vier zentrale Bereiche. Erstens geht es um die Achtung und den Schutz der körperlichen Integrität. Der Körper eines Menschen darf nicht willkürlich verletzt oder für fremde Zwecke benutzt werden.

Zweitens müssen menschenwürdige Lebensgrundlagen gesichert werden. Menschen benötigen grundlegende Voraussetzungen, die ihnen ein Leben in Würde ermöglichen.

Drittens gehört die elementare Rechtsgleichheit zur Menschenwürde. Menschen müssen in grundlegenden rechtlichen Fragen gleich behandelt werden und dürfen nicht willkürlich aufgrund bestimmter Eigenschaften entrechtet werden.

Viertens muss die personale Identität gewahrt werden. Jeder Mensch muss als eigenständige Person mit einer eigenen Identität anerkannt werden. Der Mensch darf nicht auf eine Funktion, einen Nutzen oder eine Gruppenzugehörigkeit reduziert werden.

Die vier Bereiche konkretisieren damit, was der Schutz der Menschenwürde im menschlichen Zusammenleben praktisch bedeuten kann.


Aufgabe 4: Erklären Sie den Zusammenhang zwischen Menschenwürde und Menschenrechten, den Reiter im Text beschreibt.

Operator: erklären, Anforderungsbereich II

Musterlösung:

Nach Reiter bildet die Menschenwürde das Fundament der Menschenrechte. Die Vorstellung, dass jeder Mensch eine unverlierbare Würde besitzt, führt zu der Forderung, diese Würde durch konkrete Rechte zu schützen. Dazu gehören beispielsweise Schutzrechte und Freiheitsrechte.

Zwischen Menschenwürde und Menschenrechten besteht dabei eine wechselseitige Beziehung. Einerseits begründet die Menschenwürde die Menschenrechte. Andererseits benötigt die Menschenwürde konkrete rechtliche Regelungen, damit sie in Staat und Gesellschaft tatsächlich geschützt werden kann. Die Menschenrechte machen den abstrakten Anspruch der Menschenwürde in konkreten Bereichen rechtlich wirksam.


Aufgabe 5: Vergleichen Sie die Objektformel mit dem christlichen Gedanken der Gottebenbildlichkeit des Menschen.

Operator: vergleichen, Anforderungsbereich II

Musterlösung:

Die Objektformel und die christliche Vorstellung der Gottebenbildlichkeit stimmen darin überein, dass dem Menschen ein besonderer Wert zugesprochen wird. Nach der Objektformel darf ein Mensch nicht zum bloßen Objekt oder Mittel gemacht werden. Er muss als eigenständiges Subjekt respektiert werden. Auch die Vorstellung der Gottebenbildlichkeit begründet eine besondere Stellung jedes Menschen. Nach Genesis 1 wird der Mensch als Ebenbild Gottes verstanden.

Ein wesentlicher Unterschied liegt in der Begründung. Die Gottebenbildlichkeit begründet die besondere Würde des Menschen theologisch durch seine Beziehung zu Gott. Die Objektformel stellt dagegen den rechtlichen und philosophischen Schutz der menschlichen Subjektstellung in den Mittelpunkt.

Beide Vorstellungen können jedoch zu ähnlichen Konsequenzen führen. Jeder Mensch soll unabhängig von Herkunft, Leistung, Fähigkeiten oder gesellschaftlichem Ansehen geachtet und geschützt werden.


Aufgabe 6: Analysieren Sie, welche Bedeutung die Erfahrungen der nationalsozialistischen Diktatur für das im Text dargestellte Verständnis der Menschenwürde besitzen.

Operator: analysieren, Anforderungsbereich II

Musterlösung:

Die Erfahrungen der nationalsozialistischen Diktatur bilden einen wichtigen historischen Hintergrund des dargestellten Menschenwürdeverständnisses. Während der nationalsozialistischen Herrschaft wurden Menschen aufgrund ihrer Herkunft, Religion, politischen Überzeugung, körperlichen oder geistigen Voraussetzungen verfolgt, entrechtet und ermordet. Menschen wurden damit in besonders extremer Weise ihrer Subjektstellung beraubt.

Die Objektformel reagiert auf solche Erfahrungen, indem sie fordert, dass kein Mensch zu einem bloßen Objekt staatlichen oder gesellschaftlichen Handelns gemacht werden darf. Der Schutz der Menschenwürde soll eine grundlegende Grenze staatlicher Macht markieren.

Der Text macht damit deutlich, dass der Menschenwürdegedanke nicht nur eine abstrakte philosophische Vorstellung darstellt. Seine besondere Bedeutung ergibt sich auch aus historischen Erfahrungen schwersten Unrechts. Menschenwürde wird dadurch zu einem Maßstab, an dem staatliches und gesellschaftliches Handeln gemessen werden kann.


Aufgabe 7: Beurteilen Sie die Aussage: „Menschenwürde kann nur wirksam geschützt werden, wenn aus ihr konkrete Menschenrechte folgen.“ Beziehen Sie die Argumentation des Textes in Ihre Beurteilung ein.

Operator: beurteilen, Anforderungsbereich III

Musterlösung:

Die Aussage lässt sich mit Reiters Argumentation begründen. Menschenwürde ist zunächst ein grundlegendes ethisches und rechtliches Prinzip. Ein solches Prinzip allein legt jedoch noch nicht für jede Situation fest, welche konkreten Rechte ein Mensch besitzt. Deshalb müssen aus dem Gedanken der Menschenwürde konkrete Schutzrechte und Freiheitsrechte entwickelt werden.

Beispielsweise wird die körperliche Integrität durch konkrete Rechte gegen Folter und willkürliche Gewalt geschützt. Die Rechtsgleichheit benötigt rechtliche Vorschriften, die Diskriminierung und willkürliche Ungleichbehandlung verhindern. Menschenrechte tragen somit dazu bei, den allgemeinen Gedanken der Menschenwürde praktisch umzusetzen.

Allerdings bleiben Menschenrechte auf die grundlegende Vorstellung angewiesen, warum jeder Mensch überhaupt geschützt werden soll. Nach Reiter übernimmt die Menschenwürde diese begründende Funktion. Menschenwürde und Menschenrechte sind deshalb eng miteinander verbunden. Die Menschenwürde begründet grundlegende Rechte, während diese Rechte dazu beitragen, die Würde des Menschen konkret zu schützen.


Aufgabe 8: Beurteilen Sie anhand eines selbst gewählten Beispiels, ob die Objektformel ein geeigneter Maßstab zur Erkennung einer Verletzung der Menschenwürde ist.

Operator: beurteilen, Anforderungsbereich III

Musterlösung:

Als Beispiel kann ein medizinisches Experiment betrachtet werden, bei dem Menschen ohne ihre freiwillige Zustimmung für Forschungszwecke eingesetzt werden. Nach der Objektformel spricht vieles dafür, darin eine Verletzung der Menschenwürde zu erkennen. Die betroffenen Personen werden hauptsächlich als Mittel für einen Forschungszweck betrachtet. Ihre eigenen Entscheidungen und ihre Stellung als selbstbestimmte Personen werden nicht ausreichend respektiert.

Die Objektformel bietet für diesen Fall einen geeigneten Maßstab, weil sie danach fragt, ob der Mensch weiterhin als eigenständiges Subjekt behandelt wird oder lediglich als Mittel für die Interessen anderer dient. Gleichzeitig muss jeder konkrete Fall genau untersucht werden. Nicht jede Nutzung menschlicher Fähigkeiten für einen bestimmten Zweck bedeutet automatisch, dass ein Mensch zum bloßen Objekt gemacht wird. Entscheidend sind beispielsweise die freiwillige Zustimmung, die Selbstbestimmung und der Schutz grundlegender Rechte.

Die Objektformel ist daher ein hilfreicher Maßstab, weil sie die Achtung der Person in den Mittelpunkt stellt. Für die Beurteilung konkreter Fälle muss sie jedoch durch weitere Kriterien wie körperliche Integrität, Rechtsgleichheit und personale Identität konkretisiert werden.

Hessen

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Sekundarstufe I | Jahrgangsstufe 10

10.1 Verantwortung für das Leben. Menschenwürde und Gottesebenbildlichkeit.

10.1 Verantwortung für das Leben. Menschenwürde und Gottesebenbildlichkeit.

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