Für den Religionsunterricht der Jahrgangsstufe 10 bietet das Medium zahlreiche Anknüpfungspunkte zu den Themen Menschenwürde, Menschenbild, Person, Lebensschutz, Verantwortung, Tierethik und Medizinethik. Aufgrund der sensiblen Themen sollte das Medium jedoch nicht ohne Vorbereitung vollständig gezeigt werden. Besonders die Abschnitte zu Schwangerschaftsabbruch, Behinderung und Infantizid können Lernende persönlich betreffen oder emotional belasten. Deshalb sollte vor der Verwendung deutlich gemacht werden, dass im Unterricht eine philosophische Position untersucht wird und die Darstellung einer Position nicht mit ihrer Zustimmung gleichzusetzen ist. Persönliche Erfahrungen sollten nicht eingefordert werden. Die Lernenden sollten die Möglichkeit erhalten, argumentativ auf einer sachlichen Ebene zu arbeiten, ohne eigene familiäre oder persönliche Erfahrungen offenlegen zu müssen.
Als Einstieg bietet sich die Frage „Was macht einen Menschen zu einer Person?“ an. Die Lernenden sammeln zunächst mögliche Kriterien wie Menschsein, Bewusstsein, Vernunft, Selbstbewusstsein, Sprache, Beziehungsfähigkeit, Empfindungsfähigkeit oder Menschenwürde. Diese Begriffe können anschließend geordnet werden. Erst danach wird Singers Personenbegriff eingeführt. Auf diese Weise erkennen die Lernenden, dass der Begriff Person unterschiedlich bestimmt werden kann und die jeweilige Definition erhebliche Konsequenzen für ethische Entscheidungen besitzt. Zentral ist die im Medium dargestellte Definition, nach der Personen vernunftbegabte und selbstbewusste Wesen sind, die sich selbst als eigenständige Wesen mit Vergangenheit und Zukunft wahrnehmen.
Methodisch bietet sich anschließend eine Begriffsarbeit zu Person, Nichtperson, Bewusstsein, Selbstbewusstsein, Empfindungsfähigkeit, Interesse und Präferenz an. Die Lernenden können Definitionen in eigenen Worten formulieren und durch Beispiele ergänzen. Besonders wichtig ist die Unterscheidung zwischen Person und Mensch. Nach der im Medium dargestellten Position Singers sind diese Begriffe nicht bedeutungsgleich. Bestimmte nichtmenschliche Tiere können seinem Verständnis zufolge Personen sein. Gleichzeitig können Menschen nach seinen Kriterien als Nichtpersonen gelten. Gerade diese Konsequenz sollte im Unterricht nicht lediglich präsentiert, sondern sorgfältig analysiert und kritisch diskutiert werden.
Für die Erschließung der Tierethik kann zunächst mit weniger belastenden Fallbeispielen gearbeitet werden. Die Lernenden erhalten beispielsweise die Situation, dass ein Mensch Fleisch essen möchte, obwohl eine Ernährung ohne Fleisch möglich wäre. Anschließend erfassen sie die Interessen aller Betroffenen. Auf der einen Seite steht beispielsweise das Interesse eines Menschen an Geschmack und Genuss, auf der anderen Seite das Interesse eines empfindungsfähigen Tieres an der Vermeidung von Schmerz und Leid. Danach wenden die Lernenden das Prinzip der gleichen Interessenabwägung an. Auf diese Weise rekonstruieren sie Singers Argumentation, ohne unmittelbar eine persönliche Zustimmung oder Ablehnung formulieren zu müssen. Das Medium stellt Singers Position so dar, dass das menschliche Interesse am Fleischkonsum normalerweise weniger schwer wiegt als das Interesse eines Tieres an einem Leben ohne Schmerzen.
Ein weiterer Schwerpunkt kann auf dem Begriff des Speziesismus liegen. Die Lernenden können zunächst untersuchen, welche Bedeutung die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Spezies in Singers Argumentation besitzt. Anschließend kann die Frage diskutiert werden, ob die bloße Zugehörigkeit zur menschlichen Spezies ausreicht, um menschlichem Leben einen besonderen moralischen Status zuzuschreiben. Hier bietet sich für den Religionsunterricht eine Gegenüberstellung mit einem christlichen Menschenbild an. Die Lernenden können untersuchen, worauf der besondere Wert eines Menschen jeweils gegründet wird. Während Singer moralische Interessen unter anderem mit Empfindungsfähigkeit, Vernunft und Selbstbewusstsein verbindet, kann in christlichen Vorstellungen die Würde des Menschen aus seiner Beziehung zu Gott und seiner Gottebenbildlichkeit begründet werden. Dadurch wird deutlich, dass ethische Positionen nicht nur unterschiedliche Antworten geben, sondern bereits unterschiedliche Ausgangspunkte für die Bestimmung des moralischen Status eines Menschen wählen.
Die Abschnitte zur Medizinethik benötigen eine besonders sorgfältige didaktische Rahmung. Das Medium stellt Singers Argumentation dar, nach der Föten und Neugeborene nicht als Personen gelten, weil ihnen bestimmte Merkmale seines Personenbegriffs fehlen. Im Unterricht sollte zunächst sichergestellt werden, dass die Lernenden zwischen Beschreibung, Analyse und eigener Bewertung unterscheiden können. Ein geeigneter Arbeitsauftrag lautet beispielsweise: „Rekonstruiere Singers Argumentation, ohne sie zunächst zu bewerten.“ Die Lernenden können die Argumentationsschritte in einer Tabelle mit den Kategorien Voraussetzung, Personenbegriff, vorhandene Interessen, Interessenabwägung und Schlussfolgerung festhalten. Erst in einem zweiten Schritt erfolgt die kritische Prüfung der Voraussetzungen und Konsequenzen.
Gerade bei Singers Aussagen zu Neugeborenen und Menschen mit Behinderungen ist eine sensible Unterrichtssprache unverzichtbar. Menschen dürfen im Unterricht nicht auf einzelne Fähigkeiten reduziert werden. Die Lernenden sollten erkennen, dass Singers Personenbegriff eine bestimmte philosophische Definition darstellt und dass andere ethische und religiöse Ansätze den moralischen Status und die Würde des Menschen anders begründen. Das Medium selbst verweist darauf, dass Singers Position zu Neugeborenen erheblich kritisiert wird und dass unter anderem gefragt wird, ob seine Bestimmung des Personenstatus und die daraus gezogenen Konsequenzen überzeugend sind.
Für die Vertiefung eignet sich deshalb ein Vergleich verschiedener Begründungsmodelle. Eine Lerngruppe kann Singers Präferenzutilitarismus untersuchen, während eine andere Gruppe ein christliches Verständnis der Menschenwürde erarbeitet. Anschließend werden nicht nur die jeweiligen Ergebnisse, sondern vor allem die zugrunde liegenden Kriterien verglichen. Die Lernenden können fragen: Wann beginnt moralische Schutzwürdigkeit? Ist sie an bestimmte Fähigkeiten gebunden? Kann Würde abgestuft werden? Welche Bedeutung besitzen Bewusstsein und Leidensfähigkeit? Welche Bedeutung besitzt die Zugehörigkeit zur menschlichen Gemeinschaft? Dadurch wird verhindert, dass die Diskussion lediglich auf spontane Zustimmung oder Ablehnung reduziert wird.
Methodisch eignet sich außerdem eine strukturierte ethische Fallanalyse. Die Lernenden erfassen zunächst die Situation, bestimmen die Betroffenen und deren Interessen, benennen die zugrunde liegenden Werte und Normen, wenden eine ethische Position an und entwickeln anschließend ein begründetes Urteil. Gerade bei kontroversen Fragestellungen sollte zwischen einem Sachurteil und einem persönlichen Werturteil unterschieden werden. Die Lernenden sollen nachvollziehen können, wie Singer zu einer bestimmten Schlussfolgerung gelangt, auch wenn sie diese Schlussfolgerung selbst ablehnen. Diese Fähigkeit ist für die ethische Urteilskompetenz von besonderer Bedeutung.
Eine abschließende Diskussion kann unter der Leitfrage „Wovon hängt der Wert menschlichen und tierischen Lebens ab?“ stattfinden. Denkbar ist auch eine Positionslinie zu Aussagen wie „Jedes empfindungsfähige Lebewesen besitzt moralisch relevante Interessen“, „Menschliches Leben besitzt unabhängig von seinen Fähigkeiten eine besondere Würde“ oder „Gleiche Berücksichtigung bedeutet nicht gleiche Behandlung“. Die Lernenden positionieren sich zunächst, begründen ihre Auffassung und setzen diese anschließend mit Singers Position sowie einem christlichen Menschenbild in Beziehung. Ziel ist nicht die Vorgabe einer bestimmten Antwort, sondern die Fähigkeit, unterschiedliche Begründungsmodelle sachgerecht darzustellen, kritisch zu prüfen und ein eigenes begründetes ethisches Urteil zu entwickeln.
Prüfungsfragen für eine Klausur in Klasse 10 mit Musterantworten
Aufgabe 1, Operator Beschreiben: Beschreiben Sie Singers Unterscheidung zwischen Personen und Nichtpersonen.
Musterantwort: Singer bezeichnet Personen als vernunftbegabte und selbstbewusste Wesen. Eine Person kann sich selbst als eigenständiges Wesen wahrnehmen und besitzt ein Verständnis davon, dass sie eine Vergangenheit und eine Zukunft hat. Nichtpersonen besitzen diese Merkmale nach Singers Definition nicht. Die Unterscheidung ist nicht mit der Unterscheidung zwischen Menschen und Tieren identisch. Nach der Darstellung des Mediums können deshalb bestimmte Tiere als Personen gelten, während bestimmte Menschen nach Singers Kriterien keine Personen sind.
Aufgabe 2, Operator Erläutern: Erläutern Sie das Prinzip der gleichen Interessenabwägung und seine Bedeutung für Singers Tierethik.
Musterantwort: Das Prinzip der gleichen Interessenabwägung besagt, dass vergleichbare Interessen gleich berücksichtigt werden sollen. Entscheidend ist nicht, ob ein Interesse zu einem Menschen oder einem Tier gehört. Wenn ein Tier Schmerzen empfinden kann, besitzt es ein Interesse an der Vermeidung von Leid. Dieses Interesse muss moralisch berücksichtigt werden. Gleiche Interessenabwägung bedeutet dabei nicht, dass alle Lebewesen identisch behandelt werden müssen. Unterschiedliche Wesen können unterschiedliche Interessen besitzen.
Aufgabe 3, Operator Erklären: Erklären Sie, was Singer unter Speziesismus versteht.
Musterantwort: Singer bezeichnet eine Benachteiligung allein aufgrund der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Spezies als Speziesismus. Aus seiner Perspektive wäre es nicht gerechtfertigt, das Interesse eines Tieres allein deshalb geringer zu bewerten, weil es nicht zur menschlichen Spezies gehört. Entscheidend soll vielmehr sein, welche Interessen ein Wesen tatsächlich besitzt. Das Interesse eines empfindungsfähigen Tieres, Schmerzen zu vermeiden, muss deshalb in moralische Überlegungen einbezogen werden.
Aufgabe 4, Operator Analysieren: Analysieren Sie Singers Argumentation gegen die Tötung von Tieren zu Nahrungszwecken.
Musterantwort: Singer geht zunächst davon aus, dass empfindungsfähige Tiere Interessen besitzen. Dazu gehört insbesondere das Interesse, Schmerzen und Leid zu vermeiden. Dem steht beim Fleischkonsum das menschliche Interesse gegenüber, Fleisch zu essen. Nach dem Prinzip der gleichen Interessenabwägung müssen diese Interessen miteinander verglichen werden. Das menschliche Interesse am Genuss von Fleisch bewertet Singer in der dargestellten Argumentation als weniger gewichtig als das Interesse des Tieres an der Vermeidung von Leid. Da Menschen sich auch anders ernähren können, kommt Singer zu dem Ergebnis, dass Tiere normalerweise nicht zu Nahrungszwecken getötet werden sollten.
Aufgabe 5, Operator Anwenden: Ein Mensch möchte regelmäßig Fleisch essen, obwohl ihm eine andere Ernährung ohne erhebliche Nachteile möglich wäre. Wenden Sie Singers Prinzip der gleichen Interessenabwägung auf diese Situation an.
Musterantwort: Zunächst müssen die Interessen aller Betroffenen bestimmt werden. Der Mensch besitzt beispielsweise ein Interesse am Geschmack und Genuss des Fleisches. Das Tier besitzt als empfindungsfähiges Wesen ein Interesse an der Vermeidung von Schmerzen und Leid. Nach Singer darf das menschliche Interesse nicht allein deshalb stärker gewichtet werden, weil es sich um das Interesse eines Menschen handelt. Wenn eine Ernährung ohne Fleisch möglich ist, wird das menschliche Interesse durch einen Verzicht vergleichsweise wenig beeinträchtigt. Das Interesse des Tieres an der Vermeidung von Leid wiegt in Singers Argumentation dagegen schwerer. Deshalb würde seine Interessenabwägung in diesem Fall gegen die Tötung des Tieres zu Nahrungszwecken sprechen.
Aufgabe 6, Operator Vergleichen: Vergleichen Sie Singers Personenbegriff mit einem christlichen Verständnis der Menschenwürde.
Musterantwort: Singer bestimmt den Personenstatus anhand bestimmter Fähigkeiten. Dazu gehören insbesondere Vernunft, Selbstbewusstsein und die Fähigkeit, sich selbst als Wesen mit Vergangenheit und Zukunft wahrzunehmen. Der Personenstatus ist deshalb nicht automatisch an das Menschsein gebunden. Ein christliches Verständnis der Menschenwürde kann dagegen den besonderen Wert jedes Menschen unabhängig von bestimmten Fähigkeiten begründen. Eine wichtige Grundlage bildet dabei die Vorstellung der Gottebenbildlichkeit des Menschen. Ein wesentlicher Unterschied besteht somit darin, dass Singer für seinen Personenbegriff bestimmte Fähigkeiten heranzieht, während Menschenwürde in einem christlichen Verständnis nicht erst durch den Besitz bestimmter geistiger Fähigkeiten erworben werden muss.
Aufgabe 7, Operator Analysieren: Analysieren Sie, weshalb Singers Personenbegriff zu kontroversen Konsequenzen in der Medizinethik führt.
Musterantwort: Singers Personenbegriff ist nicht mit dem Begriff Mensch identisch. Personen müssen nach seiner Definition bestimmte Fähigkeiten wie Selbstbewusstsein und ein Verständnis der eigenen zeitlichen Existenz besitzen. Daraus ergibt sich, dass nicht jeder Mensch automatisch als Person gilt. Das Medium stellt dar, dass Singer diese Überlegung auch auf Föten und Neugeborene anwendet. Dadurch verbindet er deren moralischen Status mit den Interessen und Fähigkeiten, die sie nach seiner Auffassung tatsächlich besitzen. Diese Argumentation führt zu kontroversen Konsequenzen, weil sie mit Auffassungen in Konflikt gerät, nach denen jedem Menschen unabhängig von Entwicklungsstand und Fähigkeiten ein besonderer moralischer Status zukommt.
Aufgabe 8, Operator Erörtern: Erörtern Sie die Aussage: „Der moralische Wert eines Lebewesens darf nicht von seinen geistigen Fähigkeiten abhängig gemacht werden.“
Musterantwort: Für die Aussage spricht, dass die Abhängigkeit des moralischen Status von geistigen Fähigkeiten zu problematischen Abstufungen führen kann. Menschen unterscheiden sich erheblich hinsichtlich Vernunft, Selbstbewusstsein und Kommunikationsfähigkeit. Ein Verständnis von Menschenwürde kann deshalb gerade darauf bestehen, dass der grundlegende Wert eines Menschen nicht von solchen Eigenschaften abhängt. Gegen die Aussage könnte aus Singers Perspektive eingewendet werden, dass unterschiedliche Fähigkeiten zu unterschiedlichen Interessen führen. Ein Wesen, das sich als in der Zeit fortbestehend versteht, kann beispielsweise andere zukunftsbezogene Interessen besitzen als ein Wesen ohne ein solches Selbstverständnis. Für die ethische Beurteilung muss deshalb unterschieden werden, ob gleiche Würde, gleiche Interessen und gleiche Behandlung dasselbe bedeuten oder unterschiedliche moralische Kategorien darstellen.
Aufgabe 9, Operator Beurteilen: Beurteilen Sie die Bedeutung der Empfindungsfähigkeit als Kriterium für moralische Rücksichtnahme.
Musterantwort: Die Empfindungsfähigkeit ist ein nachvollziehbares Kriterium für moralische Rücksichtnahme, weil ein Wesen, das Schmerz empfinden kann, ein erkennbares Interesse an der Vermeidung dieses Schmerzes besitzt. Das Kriterium ermöglicht außerdem, Tiere in moralische Überlegungen einzubeziehen und ihren Schutz nicht allein von ihrer Nützlichkeit für Menschen abhängig zu machen. Fraglich bleibt jedoch, ob Empfindungsfähigkeit allein ausreicht, um den gesamten moralischen Status eines Lebewesens zu bestimmen. Andere ethische Ansätze können zusätzlich Menschenwürde, Beziehungen, Verantwortung oder die Zugehörigkeit zur menschlichen Gemeinschaft berücksichtigen. Empfindungsfähigkeit stellt deshalb ein wichtiges Kriterium für die Berücksichtigung von Leid dar, beantwortet aber nicht automatisch jede Frage nach dem moralischen Wert eines Lebewesens.
Aufgabe 10, Operator Erörtern: Erörtern Sie, ob alle empfindungsfähigen Lebewesen moralisch gleich behandelt werden sollten
Musterantwort: Für eine gleiche Behandlung könnte sprechen, dass alle empfindungsfähigen Lebewesen Schmerzen erfahren können und deshalb ein Interesse an der Vermeidung von Leid besitzen. Singer fordert allerdings nicht, alle Wesen identisch zu behandeln. Sein Prinzip verlangt vielmehr, vergleichbare Interessen gleich zu berücksichtigen. Unterschiedliche Lebewesen können unterschiedliche Interessen besitzen. Ein selbstbewusstes Wesen kann beispielsweise zukunftsbezogene Interessen besitzen, die bei einem anderen Lebewesen möglicherweise nicht vorhanden sind. Deshalb muss zwischen gleicher Berücksichtigung und gleicher Behandlung unterschieden werden. Eine ethische Entscheidung sollte prüfen, welche konkreten Interessen betroffen sind und welches Gewicht ihnen zukommt.
Aufgabe 11, Operator Erörtern: Erörtern Sie, ob der Begriff der Menschenwürde eine überzeugende Alternative zu Singers Personenbegriff darstellen kann.
Musterantwort: Für den Begriff der Menschenwürde spricht, dass er den grundlegenden Wert eines Menschen nicht von seiner Leistungsfähigkeit, Vernunft oder seinem Selbstbewusstsein abhängig macht. Dadurch kann er insbesondere Menschen schützen, die bestimmte Fähigkeiten nicht oder noch nicht besitzen. Ein christliches Verständnis kann diese Würde mit der besonderen Beziehung des Menschen zu Gott begründen. Singers Ansatz stellt dagegen die konkreten Interessen und Fähigkeiten eines Wesens in den Mittelpunkt. Seine Position ermöglicht dadurch eine starke Einbeziehung nichtmenschlicher Tiere in die Ethik. Eine zentrale Frage besteht deshalb darin, ob moralischer Schutz vor allem durch die Zugehörigkeit zum Menschsein und die damit verbundene Würde oder stärker anhand konkreter Interessen und Fähigkeiten begründet werden sollte.
Aufgabe 12, Operator Stellung nehmen: Nehmen Sie begründet zu der Aussage Stellung: „Nicht die Frage, ob ein Wesen ein Mensch ist, sondern ob es leiden kann, sollte darüber entscheiden, ob wir moralisch auf dieses Wesen Rücksicht nehmen.“
Musterantwort: Für die Aussage spricht, dass Leid unabhängig davon als negativ erlebt wird, ob es von einem Menschen oder einem Tier empfunden wird. Ein empfindungsfähiges Tier besitzt deshalb ein moralisch relevantes Interesse daran, nicht unnötig zu leiden. Die Aussage verhindert somit, dass tierliches Leid allein aufgrund der Artzugehörigkeit ignoriert wird. Gleichzeitig kann eingewendet werden, dass Leidensfähigkeit möglicherweise nicht das einzige moralisch bedeutsame Kriterium darstellt. Selbstbewusstsein, Beziehungen, Verantwortung und Vorstellungen von Menschenwürde können ebenfalls eine Rolle spielen. Überzeugend ist deshalb zunächst die Forderung, Leidensfähigkeit bei moralischen Entscheidungen ernst zu nehmen. Ob sie allein zur Bestimmung des gesamten moralischen Status eines Lebewesens ausreicht, bleibt eine weiterführende ethische Frage.