Der Lexikonartikel behandelt Pressefreiheit als fundamentales Grundrecht des freiheitlich-demokratischen Verfassungsstaates und analysiert ihre rechtliche Verankerung sowie ihre praktische Bedeutung. Pressefreiheit wird definiert als Freiheit der Berichterstattung durch freies Recherchieren, Dokumentieren und Verbreiten von Informationen und gilt als notwendige Voraussetzung für demokratische Willensbildungsprozesse. Der Autor unterscheidet zwischen äußerer Pressefreiheit (Schutz vor staatlicher Zensur) und innerer Pressefreiheit (Unabhängigkeit der Journalisten und Redakteure). Der rechtliche Rahmen wird durch Artikel 5 des Grundgesetzes definiert, der sowohl eine subjektiv-rechtliche Dimension (Abwehrrecht gegen staatlichen Zwang) als auch eine objektiv-rechtliche Dimension (Voraussetzung für öffentliche Meinungsbildung) hat. Das Redaktionsgeheimnis schützt das Vertrauensverhältnis zwischen Presse und Informanten, wie die Spiegel-Affäre von 1962 verdeutlicht. Die Spiegel-Affäre zeigt exemplarisch die Spannung zwischen Pressefreiheit und anderen Gemeinschaftsgütern wie Staatssicherheit, die das Bundesverfassungsgericht abwägen musste. Das Verhältnis zwischen Medien und Politik wird durch verschiedene Deutungsmodelle charakterisiert: den kybernetischen Ansatz (Steuerung durch Medien), den normativen Ansatz (Medien als vierte Gewalt) und systemtheoretische Perspektiven. Die Vielfalt und Unabhängigkeit der Medien sind für einen funktionierenden demokratischen Staat essentiell, wobei die Balance zwischen schutzwürdiger Freiheit und staatlichen Sicherheitsinteressen eine bleibende Herausforderung darstellt.