Das Video eignet sich für den Religionsunterricht der Jahrgangsstufe 10 besonders für Unterrichtseinheiten zu Menschenwürde, Menschenbild, Personsein, Lebensschutz, Verantwortung, Gewissen und ethischer Urteilsbildung. Es ermöglicht eine vertiefende Auseinandersetzung mit dem Präferenzutilitarismus Peter Singers und sollte sinnvollerweise eingesetzt werden, nachdem die Lernenden bereits Grundkenntnisse über utilitaristische Ethik sowie über Singers Verständnis von Interessen und Personen erworben haben. Aufgrund der angesprochenen Themen Abtreibung, Behinderung, Infantizid und Tod handelt es sich um ein anspruchsvolles und sensibles Medium. Die Lehrkraft sollte deshalb auf eine sachliche Gesprächskultur achten und berücksichtigen, dass Lernende persönliche Erfahrungen mit einzelnen Themen besitzen können.
Didaktisch besonders wertvoll ist die argumentative Struktur des Videos. Es präsentiert nicht lediglich Singers Position, sondern stellt Argumente, Einwände und mögliche Erwiderungen gegenüber. Dadurch kann das Medium dazu eingesetzt werden, ethische Argumentationskompetenz aufzubauen. Die Lernenden sollen nicht lediglich entscheiden, ob sie Singer zustimmen oder ihn ablehnen. Vielmehr sollten sie nachvollziehen, von welchen Voraussetzungen einzelne Argumente ausgehen, welche Schlussfolgerungen daraus gezogen werden und an welchen Stellen Kritik ansetzen kann.
Vor der Betrachtung des Videos sollte Singers Präferenzutilitarismus wiederholt werden. Zentral sind das Prinzip der Berücksichtigung von Interessen, die Unterscheidung zwischen Personen und Nichtpersonen sowie die Bedeutung von Selbstbewusstsein und zukunftsbezogenen Präferenzen. Als vorbereitende Aufgabe können die Lernenden erklären, welche Merkmale ihrer Auffassung nach eine Person auszeichnen. Begriffe wie Vernunft, Selbstbewusstsein, Empfindungsfähigkeit, Beziehungsfähigkeit, Menschenwürde und Zukunftsbewusstsein können gesammelt und anschließend mit Singers Personenbegriff verglichen werden.
Das Video sollte aufgrund seiner Länge und argumentativen Dichte abschnittsweise betrachtet werden. Für die Erarbeitung bietet sich eine arbeitsteilige Vorgehensweise an. Lerngruppen können jeweils einen Kritikpunkt untersuchen und dabei vier Fragen beantworten: Welche These Singers wird kritisiert? Worin besteht der Einwand? Welche Antwort auf den Einwand wird vorgestellt? Welche weiterführende ethische Frage ergibt sich daraus? Die Ergebnisse können anschließend vorgestellt und gemeinsam in einer Übersicht gesichert werden.
Besondere Aufmerksamkeit verdient die Frage nach potenziellen Personen. Die Lernenden können zunächst Singers Argument rekonstruieren, dass aus der Möglichkeit, zukünftig eine Person zu werden, nicht automatisch die gegenwärtigen Rechte einer Person folgen. Das Video verdeutlicht dieses Argument durch verschiedene Analogien. Anschließend können die Lernenden untersuchen, ob sie diese Analogien für überzeugend halten. Dadurch wird nicht nur Sachwissen geprüft, sondern die Fähigkeit gefördert, die Tragfähigkeit eines philosophischen Arguments zu beurteilen.
Auch Hauskellers Einwand bietet sich für eine vertiefende Analyse an. Er unterscheidet zwischen einem ausdrücklichen Wunsch nach einem zukünftigen Leben und einem gegenwärtigen Interesse am Nichtsterben. Das Beispiel eines Tieres verdeutlicht, dass fehlende langfristige Zukunftspläne nicht zwingend bedeuten müssen, dass überhaupt kein Interesse am Weiterleben vorhanden ist. Die Lernenden können prüfen, welche Folgen diese Unterscheidung für Singers Argumentation hätte.
Der zweite Kritikpunkt eignet sich besonders zur Auseinandersetzung mit dem Personenbegriff. Die Lernenden können auf einer Skala verschiedene Merkmale wie Selbstbewusstsein, Rationalität und Zukunftsbewusstsein betrachten und diskutieren, ob solche Fähigkeiten eindeutig vorhanden oder nicht vorhanden sind oder ob sie graduelle Abstufungen besitzen. Auf diese Weise wird nachvollziehbar, weshalb eine eindeutige Einteilung in Personen und Nichtpersonen problematisch sein kann. Anschließend kann die philosophische Frage gestellt werden, ob moralischer Schutz überhaupt vom Personenstatus abhängig sein sollte oder ob beispielsweise Empfindungsfähigkeit ein angemesseneres Kriterium darstellen könnte.
Für den Religionsunterricht bietet sich an dieser Stelle ein Vergleich mit einem christlichen Verständnis der Menschenwürde an. Die Lernenden können untersuchen, ob der Wert eines Menschen von bestimmten Fähigkeiten, Interessen oder Leistungen abhängt oder ob ihm unabhängig davon Würde zugesprochen wird. Damit kann die philosophische Diskussion mit religiösen Vorstellungen von Gottebenbildlichkeit, Geschöpflichkeit und unverfügbarer Menschenwürde verbunden werden. Wichtig ist, zunächst die jeweiligen Begründungsmodelle herauszuarbeiten, bevor die Lernenden diese vergleichen und beurteilen.
Der dritte Kritikpunkt ermöglicht eine Auseinandersetzung mit der Frage, ob alle Interessen gleichermaßen in eine moralische Abwägung einbezogen werden sollten. Besonders geeignet sind dazu Gedankenexperimente. Die Lernenden können Fälle untersuchen, in denen einzelne Personen Interessen besitzen, deren Erfüllung anderen Menschen Schaden zufügen würde. Anschließend kann diskutiert werden, ob bereits die Existenz eines Interesses bedeutet, dass dieses moralisch berücksichtigt werden muss, und welche zusätzlichen Kriterien für eine ethische Bewertung erforderlich sein könnten.
Die praktischen Schwierigkeiten des Präferenzutilitarismus bieten einen weiteren wichtigen Lernanlass. Die Lernenden können untersuchen, wie Interessen überhaupt festgestellt und miteinander verglichen werden können. Dies wird besonders schwierig bei Menschen oder Tieren, die ihre Interessen nicht sprachlich äußern können. Das Video überträgt diese Problematik zudem auf bewusstlose Menschen und fragt, welche Konsequenzen eine ausschließlich gegenwartsbezogene Betrachtung von Interessen haben könnte. Hier bietet sich eine klare Unterscheidung zwischen der Darstellung eines Gedankenexperiments und der Beurteilung konkreter medizinethischer Situationen an.
Methodisch kann abschließend eine strukturierte ethische Urteilsbildung durchgeführt werden. Die Lernenden formulieren zunächst die ethische Problemfrage, benennen die betroffenen Personen und Lebewesen, arbeiten deren mögliche Interessen heraus, stellen verschiedene ethische Positionen gegenüber und entwickeln anschließend ein begründetes Urteil. Neben Singers Präferenzutilitarismus kann beispielsweise eine christliche Ethik der Menschenwürde oder eine Pflichtethik einbezogen werden. Dadurch erkennen die Lernenden, dass unterschiedliche ethische Modelle aufgrund ihrer jeweiligen Voraussetzungen zu unterschiedlichen Bewertungen gelangen können.
Der letzte Teil des Videos bietet zudem einen wichtigen Ansatzpunkt für die Förderung der Diskurskompetenz. Persönliche Zuschreibungen und historische Gleichsetzungen sollten von einer sachlichen Kritik philosophischer Argumente unterschieden werden. Die Lernenden können Regeln für einen verantwortungsvollen ethischen Diskurs entwickeln. Gerade bei kontroversen Themen ist es ein wichtiges Lernziel des Religionsunterrichts, gegensätzliche Positionen präzise wiedergeben, kritisch prüfen und respektvoll diskutieren zu können.
Prüfungsfragen für eine Klausur der Jahrgangsstufe 10 mit Musterantworten
Aufgabe 1, Operator: Beschreiben
Beschreiben Sie den Personenbegriff Peter Singers, wie er im Video dargestellt wird.
Musterantwort: Nach der im Video dargestellten Position Singers sind Personen vernunftbegabte und selbstbewusste Wesen, die sich als eigenständige Wesen mit Vergangenheit und Zukunft wahrnehmen können. Dadurch können Personen zukunftsbezogene Präferenzen entwickeln. Sie können beispielsweise den Wunsch besitzen, bestimmte Lebensziele zu erreichen oder in Zukunft weiterzuleben. Wesen, denen diese Fähigkeiten fehlen, werden als Nichtpersonen bezeichnet.
Aufgabe 2, Operator: Erläutern
Erläutern Sie, weshalb die Unterscheidung zwischen Personen und Nichtpersonen für Singers Argumentation von Bedeutung ist.
Musterantwort: Die Unterscheidung ist bedeutsam, weil Personen nach Singer zukunftsbezogene Präferenzen besitzen. Wird eine Person getötet, werden dadurch unter anderem ihre Wünsche und Pläne für die Zukunft vereitelt. Bei einem Wesen ohne entsprechende zukunftsbezogene Präferenzen können diese nach der dargestellten Argumentation nicht verletzt werden. Deshalb bewertet Singer die Tötung einer Person grundsätzlich anders als die Tötung eines Wesens, das er als Nichtperson einordnet.
Aufgabe 3, Operator: Erklären
Erklären Sie den Einwand, Embryonen und Säuglinge seien potenzielle Personen, und erläutern Sie Singers Antwort auf diesen Einwand.
Musterantwort: Der Einwand besagt, dass Embryonen und Säuglinge zwar gegenwärtig möglicherweise noch nicht über Selbstbewusstsein und zukunftsbezogene Interessen verfügen, diese Fähigkeiten aber später entwickeln können. Deshalb wird gefragt, ob ihre zukünftigen Interessen bereits gegenwärtig berücksichtigt werden müssen. Singer erkennt nach der Darstellung des Videos an, dass beispielsweise ein Fötus eine potenzielle Person sein kann. Er bestreitet jedoch, dass eine potenzielle Person deshalb bereits dieselben Rechte wie eine tatsächliche Person besitzen muss. Die Möglichkeit, zukünftig bestimmte Eigenschaften zu besitzen, bedeutet für ihn nicht automatisch, dass diese Eigenschaften und die damit verbundenen Rechte bereits gegenwärtig vorhanden sind.
Aufgabe 4, Operator: Analysieren
Analysieren Sie die Kritik David DeGrazias an Singers Unterscheidung zwischen Personen und Nichtpersonen.
Musterantwort: DeGrazias Kritik richtet sich gegen die eindeutige Einteilung von Lebewesen in Personen und Nichtpersonen. Fähigkeiten wie Rationalität und Selbstbewusstsein sind nach der im Video dargestellten Kritik nicht lediglich vorhanden oder nicht vorhanden, sondern können unterschiedlich stark ausgeprägt sein. Zwischen verschiedenen Lebewesen bestehen deshalb Abstufungen. Daraus entstehen Grenzfälle, die sich nicht problemlos einer der beiden Kategorien zuordnen lassen. Die Kritik stellt somit infrage, ob Singers Personenbegriff die tatsächlichen Unterschiede zwischen Lebewesen angemessen erfasst.
Aufgabe 5, Operator: Vergleichen
Vergleichen Sie die Bedeutung von Zukunftspräferenzen bei Singer mit Hauskellers Vorstellung eines gegenwärtigen Überlebensinteresses.
Musterantwort: Singer legt in der dargestellten Argumentation besonderes Gewicht auf zukunftsbezogene Präferenzen. Eine Person kann den Wunsch besitzen, weiterzuleben und zukünftige Ziele zu erreichen. Hauskeller wendet dagegen ein, dass ein Wesen auch dann ein gegenwärtiges Interesse am Nichtsterben besitzen kann, wenn es keine langfristigen Zukunftspläne entwickelt. Ein fehlender ausdrücklicher Wunsch nach einem zukünftigen Leben bedeutet nach dieser Kritik deshalb nicht automatisch, dass kein Überlebensinteresse vorhanden ist. Der wesentliche Unterschied besteht somit darin, ob moralische Bedeutung vor allem an bewusst formulierte Zukunftspräferenzen oder auch an gegenwärtige Interessen geknüpft wird.
Aufgabe 6, Operator: Erläutern
Erläutern Sie zwei praktische Schwierigkeiten des Präferenzutilitarismus, die im Video genannt werden.
Musterantwort: Eine erste Schwierigkeit besteht darin, die Interessen eines Wesens überhaupt zuverlässig festzustellen. Bereits Menschen können ihre Interessen nicht immer eindeutig ausdrücken. Bei Tieren oder anderen Wesen ohne sprachliche Ausdrucksmöglichkeiten ist dies noch schwieriger. Eine zweite Schwierigkeit besteht darin, unterschiedliche Interessen miteinander zu vergleichen. Damit eine utilitaristische Abwägung vorgenommen werden kann, müsste beurteilt werden, welches Interesse wie schwer wiegt. Das kann in konkreten Situationen erhebliche Probleme verursachen.
Aufgabe 7, Operator: Beurteilen
Beurteilen Sie die Aussage: „Nur Wesen, die ihre Zukunft bewusst planen können, besitzen ein moralisch relevantes Interesse am Weiterleben.“
Musterantwort: Für die Aussage könnte ausgehend von Singers Personenbegriff angeführt werden, dass Zukunftsbewusstsein besondere Interessen ermöglicht. Wer Lebenspläne entwickelt, besitzt Präferenzen, die durch seinen Tod endgültig vereitelt werden. Gegen die Aussage spricht Hauskellers Einwand, dass auch ein Wesen ohne langfristige Zukunftspläne ein gegenwärtiges Interesse am Weiterleben besitzen kann. Außerdem müsste geklärt werden, ob der moralische Wert eines Lebewesens tatsächlich von bestimmten geistigen Fähigkeiten abhängig sein sollte. Aus einer christlichen Perspektive könnte zusätzlich argumentiert werden, dass menschliche Würde nicht erst durch bestimmte Fähigkeiten erworben wird. Für eine begründete Beurteilung müssen daher sowohl Zukunftsbewusstsein als auch gegenwärtige Interessen und das zugrunde gelegte Menschenbild berücksichtigt werden.
Aufgabe 8, Operator: Erörtern
Erörtern Sie die Frage, ob der moralische Wert eines Menschen von Fähigkeiten wie Vernunft und Selbstbewusstsein abhängig gemacht werden sollte.
Musterantwort: Für eine Berücksichtigung solcher Fähigkeiten spricht, dass Vernunft und Selbstbewusstsein besondere Formen von Interessen ermöglichen. Menschen können Zukunftspläne entwickeln, über ihr eigenes Leben nachdenken und bewusste Entscheidungen treffen. Singers Personenbegriff macht auf die ethische Bedeutung dieser Fähigkeiten aufmerksam. Dagegen lässt sich einwenden, dass Fähigkeiten unterschiedlich stark ausgeprägt sind und sich im Laufe eines Lebens verändern können. Säuglinge, bewusstlose Menschen oder Menschen mit bestimmten Einschränkungen könnten entsprechende Fähigkeiten zeitweise oder dauerhaft nicht besitzen. Eine an Fähigkeiten gebundene Begründung des moralischen Wertes muss deshalb erklären, welche Folgen daraus entstehen. Ein christliches Verständnis der Menschenwürde kann demgegenüber den Wert eines Menschen unabhängig von seiner Leistungsfähigkeit begründen. Die Frage führt somit zu unterschiedlichen Menschenbildern und Begründungen moralischen Schutzes.
Aufgabe 9, Operator: Stellung nehmen
Nehmen Sie begründet zu der Aussage Stellung: „Für eine gerechte ethische Entscheidung müssen die Interessen aller Betroffenen gleichermaßen berücksichtigt werden.“
Musterantwort: Für die Aussage spricht, dass die Interessen einer Person nicht allein aufgrund ihrer Herkunft, ihres gesellschaftlichen Status oder anderer sachfremder Merkmale bevorzugt werden sollten. Die gleiche Berücksichtigung von Interessen kann deshalb ein wichtiges Prinzip gegen willkürliche Bevorzugung darstellen. Problematisch wird das Prinzip jedoch, wenn Interessen selbst moralisch fragwürdig sind. Das Video nennt Situationen, in denen Menschen ein Interesse daran haben könnten, anderen Schaden zuzufügen. Deshalb muss unterschieden werden zwischen der Wahrnehmung eines vorhandenen Interesses und der moralischen Zustimmung zu diesem Interesse. Eine begründete Stellungnahme sollte folglich klären, nach welchen Kriterien Interessen in einer ethischen Entscheidung gewichtet werden können.
Aufgabe 10, Operator: Erörtern
Erörtern Sie, inwiefern Singers Präferenzutilitarismus und ein christliches Verständnis der Menschenwürde zu unterschiedlichen ethischen Urteilen führen können.
Musterantwort: Singers Präferenzutilitarismus richtet die moralische Beurteilung nach der im Video dargestellten Position wesentlich auf die Interessen der betroffenen Wesen und deren möglichst umfassende Berücksichtigung. Fähigkeiten wie Selbstbewusstsein und Zukunftsbewusstsein können dabei Einfluss darauf haben, welche Interessen ein Wesen besitzt. Ein christliches Verständnis der Menschenwürde kann dagegen davon ausgehen, dass jedem Menschen unabhängig von seinen gegenwärtigen Fähigkeiten, seiner Leistung oder seinem Nutzen eine besondere Würde zukommt. Daraus können unterschiedliche Bewertungen entstehen, wenn beispielsweise Säuglinge oder Menschen ohne aktuelles Bewusstsein betrachtet werden. Gleichzeitig besitzen beide Perspektiven Berührungspunkte, da sie die Interessen beziehungsweise das Wohlergehen anderer nicht einfach ignorieren. Für ein ethisches Urteil ist deshalb entscheidend, die unterschiedlichen Voraussetzungen der jeweiligen Position offenzulegen und deren Konsequenzen für konkrete Situationen zu untersuchen.