Der Beutelsbacher Konsens (BK) von 1976/1977 ist eine grundlegende Vereinbarung der Politikdidaktik, die normative Kriterien für Prozesse politischer Bildung formuliert und zunehmend in der Religionspädagogik adaptiert wird. Der Konsens besteht aus drei organisch miteinander verbundenen Grundsätzen: dem Überwältigungsverbot (Verbot der Indoktrination), dem Kontroversitätsgebot (Abbildung wissenschaftlicher und politischer Kontroversen im Unterricht) und dem Schülerinteressenbezug (Befähigung zur politischen Teilhabe). Diese Prinzipien wurden als Reaktion auf die existenzielle Krise der Politikdidaktik in den 1960er Jahren entwickelt, als das Fach von parteilichen Interessengruppen vereinnahmt wurde. Der BK gilt in der Politikdidaktik als zentraler Metastandard und ethischer Kern der Fachdisziplin und wird historisch als Wendepunkt zur Professionalisierung des Fachs interpretiert. In der gegenwärtigen Forschung wird der Konsens jedoch differenziert diskutiert: Es wird hinterfragt, ob die historische Deutung als Krisenlösung angemessen ist, und ob die Prinzipien selbst hegemonial geworden sind. Die Auslegung einzelner Grundsätze, ihre gegenseitige Abhängigkeit und mögliche Ergänzungen sind Gegenstand aktueller Debatten. Ein Beispiel für die religionspädagogische Rezeption ist ein Brief von 2019 an evangelische und katholische Religionslehrkräfte, der die Begriffe Neutralität, Positionalität und Kontroversität in den Religionsunterricht einführt und Lehrkräfte zu bewusster Positionierung zugunsten demokratischer und humanistischer Werte ermutigt.